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Viele Motorradfahrer bereiten sich momentan auf die neue Saison vor und können in diesem Jahr mit kleineren Kennzeichen durchstarten. Die Minimalgröße der Schilder soll auf 18x20 Zentimeter verringert werden, wie es bereits in anderen EU-Ländern wie Österreich, Italien oder Frankreich üblich ist. Über die neue gesetzliche Regelung wird der Bundesrat am Freitag (18. März 2011) abstimmen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) begrüßt die Verkleinerung der Kennzeichen, die sowohl aus der Motorrad- als auch aus der Oldtimer-Szene angeregt worden war. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat untersucht, dass die Verkehrssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt und die Erkennbarkeit der Kennzeichen weiterhin gegeben ist.
Zudem unterstützt der AvD die Empfehlung des Verkehrsausschusses, die Einführung der kleineren Kennzeichen vorzuziehen. Das Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) war ursprünglich zum 1. Juni 2011 geplant. Nun soll die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft treten und somit für die meisten Motorradfahrer noch rechtzeitig zum Saisonstart. Momentan sind in Deutschland rund 3,7 Millionen zweirädrige Krafträder angemeldet, davon haben rund eine Million ein Saisonkennzeichen.
Der AvD weist darauf hin, dass es eine zusätzliche neue Option ist, die kleineren Kennzeichen von mindestens 18x20 Zentimeter zu nutzen. Dies ist nicht verpflichtend. Vorhandene Motorradschilder können selbstverständlich weiter verwendet werden. Im Zuge der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sollen künftig auch selbstleuchtende hintere Kennzeichen erlaubt werden. Die bisher bestehende Ausnahmeregelung soll übernommen werden.
Zum Saisonauftakt appelliert der Automobilclub von Deutschland (AvD), besonders aufmerksam, vorausschauend und vorsichtig zu fahren. Der Winter hat auf den Straßen gefährliche Spuren hinterlassen. Fahrbahnschäden, Schlaglöcher und Splitt erhöhen das Unfallrisiko und vor allem in Kurven besteht für Zweiradfahrer Rutsch- und Sturzgefahr. Der AvD empfiehlt Motorradfahrern zudem, sich gründlich auf die erste Ausfahrt vorzubereiten. Ein Sicherheitstraining oder zumindest Brems- und Ausweichübungen auf einem Parkplatz bringen das Fahrgefühl zurück. Die Schutzkleidung - insbesondere Helm und Visier -sollte zudem gereinigt und überprüft werden. Dasselbe gilt für die Fahrzeugtechnik. avd.de
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Was ist die Abkürzung von Kfz?
Kfz steht als Abkürzung für ein Kraftfahrzeug.In Deutschland gelten als Kfz: Zugmaschinen, Motorräder und Automobile.
Was fällt unter den Begriff Kfz?
Unter einem Kfz versteht man in Deutschland ein durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Landfahrzeug. Somit fallen beispielsweise Züge, Straßenbahnen, Flugzeuge und Boote aus der Kategorie Kraftfahrzeug. Zu den Kraftfahrzeugen gehören Kraftwagen und Krafträder (einspurige Kfz). Bei den zwei- oder mehrspurigen Kraftwagen unterscheidet man zwischen Personenkraftwagen (Pkw) und Nutzkraftwagen (Nkw). Bei den Nutzkraftwagen unterscheidet man zwischen Lastkraftwagen (Lkw), Kraftomnibusse (KOM), Zugmaschinen, Sattelschlepper, Arbeitsmaschinen (Anlage XXIX zu § 20 III a Satz 4 StVZO, EG-Fahrzeugklassen). Die genauen Kfz-Definitionen variieren von Staat zu Staat, beschreiben im Kern aber dasselbe.
Wie hoch ist der Kfz-Bestand in Deutschland?
Am 01. Januar 2025 waren in Deutschland über 69,6 Millionen Kraftfahrzeuge und Kfz-Anhänger zugelassen. Den größten Anteil am Fahrzeugbestand bildeten die Pkw.