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Ratgeber Autokauf 4

Autokauf von Privat

Auf dem Privatmarkt lassen sich derzeit gute Autoschnäppchen machen.
Das liegt zum einen an einem Überangebot an Gebrauchtwagen und zu anderen an einem riesigen Angebot an neuen Fahrzeugmodellen.
Ich schätze, dass momentan weit über 1 Million Fahrzeuge einen neuen Besitzer suchen.

Leider bring der Autokauf von privat auch einem größeres Risiko mit sich, als der Autokauf vom Händler. Der Autohändler muss mindestens 1 Jahr Gewährleistung geben, beim Privatkauf wird die Gewährleistung in der Regel ausgeschlossen.
Hier entfällt der Vorteil, dem Verkäufer nach dem Kauf noch irgendwelche Mängel in Rechnung zu stellen.
Dafür sorgt in der Regel der Satz: "Unter Ausschluß der Sachmängel-Haftung wird das Kfz verkauft, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird. Für Schadensersatzansprüche aus Sachmängel Haftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Verkäufer Pflichten beruhen, sowie bei der Verletzung von Gesundheit, Leben und Körper, gilt dieser Ausschluß nicht. Gegebenenfalls werden an den Käufer noch bestehende Ansprüchen gegenüber Dritten aus der Sachmängel-Haftung abgetreten." im Kaufvertrag.

Wenn Sie ein Fahrzeug von Privat kaufen möchten, nehmen Sie in jeden Fall eine fachkundige Person Ihres Vertrauens mit, die sich das Fahrzeug gründlich ansieht.

Auf unserer Internetseite finden sie eine Gebrauchtwagenchecklist , die Ihnen hilft sich ein genaues Bild von dem Angebotenen Fahrzeug zu machen.
Die Gebrauchtwagencheckliste sollten bei der Fahrzeugbesichtigung nacheinander abgehackt werden, nur so ist es sichergestellt, dass sie nichts Wichtiges vergessen.
Lassen sie sich Zeit und arbeiten sie Liste durch, das kann ihnen eine menge Geld sparen.

Einem unversierten Autokäufer, würde ich ehr dazu raten ein Fahrzeug beim Vertrags- oder Gebrauchtwagenhändler zu kaufen als von privat. Das Fahrzeug wird in der Regel zwar etwas teurer sein, hat aber den Vorteil, dass bei etwaigen Gewährleistungsansprüchen der Autohändler dafür aufkommen muss.

Wenn nötig, sollten Sie mit dem Fahrzeug zu einer nahe liegenden Prüfstelle (Automobilclub, TÜV oder Sachverständiger) fahren und das Fahrzeug begutachten lassen. Zwar tragen Sie die Kosten dafür, doch das kann immer noch günstiger sein als ein teurer Defekt, den Sie selbst nicht entdeckt haben. Denn wenn Sie einen Schaden übersehen haben, kann das schnall ein paar Hundert Euro kosten. Dann ist schnell, dass vermeintliche Schnäppchen eine teuere Angelegenheit werden.
Gebrauchtwagen Check
  • Optischer Eindruck des Fahrzeugs
  • Der Innenraum
  • Der Motorraum
  • Die Probefahrt
  • Unter dem Auto
  • Wenn Sie Mängel feststellen

Nehmen Sie zum Gebrachtwagenkauf einen Freund oder Bekannten mit, vier Augen sehen mehr als zwei Augen. Der Idealfall wäre, wenn Sie einen Bekannten haben der KFZ-Mechaniker ist und Sie begleiten kann. Erwecken Sie den Eindruck ein Fachmann zu sein. Niemals sollten Sie in Gegenwart des Verkäufers zugeben, daß ihr Wissenstand über Autos nur gering ist. Er wird es ausnutzen. Nehmen Sie sich Zeit, machen Sie sich eine Checkliste und prüfen Sie alles genau. Wenn Ihnen etwas nicht behagt oder der Verkäufer ihnen einen zu klevern Eindruck macht, lassen Sie besser die Finger weg, es gibt genügend, die Sie kaufen können.
Optischer Eindruck des Fahrzeugs
Lack usw.
Begutachten Sie das Fahrzeug nur bei Sonnenschein, oder wenigstens in trockenem Zustand. Nur dann können Sie die Lackierung wirklich beurteilen. Beulen an Kotflügel und Türen erkennen Sie am besten, seitlich schräg aus der Hocke. Wenn Sie etwas entdeckt haben, das der Verkäufer vertuschen wollte, sehen Sie lieber vom Kauf ab. Wenn Sie Nachlackierungen entdecken, kann dieses unterschiedliche Gründe haben: Sie können von einem Unfall herrühren. Lassen Sie sich die Gründe nennen und im Kaufvertrag schriftlich fixieren. Erkennen können Sie die Nachlackierungen nicht nur an unterschiedlichen Farbtönungen, sondern auch an Farbresten an Gummidichtungen oder Scheiben. Überprüfen Sie die Spaltmasse von Türen, Motorhaube, Kofferraum und Kotflügel. Stellen Sie hier Unregelmäßigkeiten fest oder schließen die Türen nicht korrekt, kann dieses von einen Unfallschaden herrühren. Lassen Sie sich auf jeden Fall bestätigen, daß das Fahrzeug unfallfrei ist. Wenn der Verkäufer hier falsche Angaben macht, können Sie später noch vom Vertrag zurücktreten.

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