Oldtimer Markt und Oldtimer mieten
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Einen "Oldtimer" bezeichnet man als ein Fahrzeug, insbesondere ein Auto, Traktor, Motorrad oder LKW, das älter als zwanzig, fünfundzwanzig oder sogar dreißig Jahre (je nach Definition) alt ist. Der Begriff Youngtimer ist auch bei jüngeren Kraftfahrzeugen, ab einem Alter von etwa zwanzig Jahren gebräuchlich.
Meist sind Oldtimer Sammlerstücke. Es müssen nicht immer restaurierte oder gut erhaltene Fahrzeuge sein, auch im Originalzustand belassene Autos und Motorräder gehören dazu.
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geregelt. Die Zulassung muss beantragt werden. Auf Antrag wird dann für das Fahrzeug ein amtliches Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt.
Die Bedingungen hierfür sind:
- Das Kraftfahrzeug muss vor mindestens dreißig Jahren erstmalig zum Straßenverkehr
zugelassen worden sein.
- Das Fahrzeug muss vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes
eingesetzt wird und
- gemäß StVZO § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer haben.