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Warnwesten - Pflicht, Bußgeld und Sichtbarkeit

16 August, 2010

In Deutschland gilt die Warnwesten Pflicht nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. In vielen europäischen Ländern ist das Tragen der Warnweste jedoch bei einer Panne oder einem Unfall obligatorisch, z.B. Österreich droht mit Höchststrafen im vierstelligen Bereich.

Beim Bepacken des Autos für die Fahrt in den Urlaub darf die Warnweste nicht vergessen werden. Bei einer Panne oder einem Unfall ist in vielen europäischen Ländern ist das Tragen der leuchtenden Weste obligatorisch. Eine solche Pflicht gilt zum Beispiel in Österreich, Italien, Kroatien, Spanien, Frankreich und Portugal. Dort müssen sich Auto- und Motorradfahrer auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße durch die leuchtende Weste davor schützen, übersehen zu werden. Denn wer eine Warnweste trägt, wird nach Angaben der Prüforganisation GTÜ fünfmal früher gesehen als ohne das leuchtende Kleidungsstück. Aber nicht nur auf Autobahnen, sondern auch außerhalb von geschlossenen Ortschaften müssen die Verkehrsteilnehmer außerhalb des Fahrzeugs eine Signalweste tragen.
Andernfalls wird es teuer. Manche Länder wie zum Beispiel Österreich drohen mit Höchststrafen im vierstelligen Bereich.

In Deutschland gilt die Warnwesten-Pflicht nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Dennoch empfehlen Experten auch hierzulande das Tragen der Schutzkleidung. Damit im Falle eines Falles die Weste auch sofort zur Hand ist, sollte sie unter dem Fahrersitz, in den Ablagefächern der Tür oder im Handschuhfach aufbewahrt werden. Wer sie im Kofferraum lagert, muss im Ernstfall erst einmal das Auto verlassen, um an die Weste zu gelangen. mid/sta

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