F?hrerscheintourismus
01 Februar, 2007
Keine Chance mehr f?r MPU-Dr?ckeberger
ADAC warnt vor Fahren ohne g?ltige Fahrberechtigung. Der von vielen angeprangerte "F?hrerscheintourismus" geh?rt jetzt der Vergangenheit an. Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis verliert, kann im Ausland keinen EU-F?hrerschein mehr erwerben, um damit ungestraft im Inland zu fahren.
Dies folgt unmittelbar aus der 3. EU-F?hrerscheinrichtlinie, die am 19. Januar 2007 in Kraft getreten ist.
Somit wird eine Rechtsl?cke zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen, die der Europ?ische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen hatte. Damals hatte das Gericht auf Grund einer F?hrerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des fr?heren F?hrerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalit?t gelten muss. Damit ist jetzt Schluss.
Wer nach dem 19. Januar 2007 einen tschechischen oder polnischen F?hrerschein erwirbt und damit in Deutschland f?hrt, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, f?hrt ohne g?ltige Fahrberechtigung und riskiert damit drastische Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall wird er von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5 000 Euro in Regress genommen, die Vollkaskoversicherung zahlt ?berhaupt nicht.
Weiterhin kompliziert ist die Rechtslage bei EU-F?hrerscheinen, die vor dem 19. Januar 2007 zur Umgehung der deutschen Eignungs?berpr?fung im Ausland erworben wurden. Sch?tzungen gehen davon aus, dass mehr als 10 000 Betroffene nur deshalb zum Erwerb eines F?hrerscheins ins Ausland gegangen waren, um die deutsche MPU zu umgehen. Beim EuGH stehen mehrere Verfahren zur Entscheidung an, ob auch diese rechtsmissbr?uchlich erworbenen F?hrerscheine uneingeschr?nkt gelten; der ADAC geht davon aus, dass im Sommer 2007 eine endg?ltige Kl?rung erfolgt. Nach derzeitiger Beh?rdenpraxis wird in solchen F?llen die MPU als Eignungsnachweis gefordert. Andernfalls wird die Fahrberechtigung f?r Deutschland aberkannt.
Nicht betroffen von der neuen F?hrerscheinrichtlinie sind dagegen Autofahrer, die bisher noch keinen F?hrerschein haben und ihn w?hrend eines Studienaufenthaltes oder aus Kostengr?nden im Ausland machen.
Somit wird eine Rechtsl?cke zur Umgehung der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschlossen, die der Europ?ische Gerichtshof (EuGH) durch ein Urteil vom April 2004 geschaffen hatte. Damals hatte das Gericht auf Grund einer F?hrerscheinrichtlinie aus dem Jahr 1991 entschieden, dass eine EU-Fahrberechtigung trotz des fr?heren F?hrerscheinentzuges im Heimatland ohne jede Formalit?t gelten muss. Damit ist jetzt Schluss.
Wer nach dem 19. Januar 2007 einen tschechischen oder polnischen F?hrerschein erwirbt und damit in Deutschland f?hrt, obwohl seine deutsche Fahrerlaubnis schon einmal entzogen war, f?hrt ohne g?ltige Fahrberechtigung und riskiert damit drastische Geldstrafen, im Wiederholungsfall sogar Freiheitsstrafen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall wird er von seiner Haftpflichtversicherung mit bis zu 5 000 Euro in Regress genommen, die Vollkaskoversicherung zahlt ?berhaupt nicht.
Weiterhin kompliziert ist die Rechtslage bei EU-F?hrerscheinen, die vor dem 19. Januar 2007 zur Umgehung der deutschen Eignungs?berpr?fung im Ausland erworben wurden. Sch?tzungen gehen davon aus, dass mehr als 10 000 Betroffene nur deshalb zum Erwerb eines F?hrerscheins ins Ausland gegangen waren, um die deutsche MPU zu umgehen. Beim EuGH stehen mehrere Verfahren zur Entscheidung an, ob auch diese rechtsmissbr?uchlich erworbenen F?hrerscheine uneingeschr?nkt gelten; der ADAC geht davon aus, dass im Sommer 2007 eine endg?ltige Kl?rung erfolgt. Nach derzeitiger Beh?rdenpraxis wird in solchen F?llen die MPU als Eignungsnachweis gefordert. Andernfalls wird die Fahrberechtigung f?r Deutschland aberkannt.
Nicht betroffen von der neuen F?hrerscheinrichtlinie sind dagegen Autofahrer, die bisher noch keinen F?hrerschein haben und ihn w?hrend eines Studienaufenthaltes oder aus Kostengr?nden im Ausland machen.
zurück zu den News
RSS-FEED abonnieren