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Pkw als Packesel

29 Juli, 2010

150 Kilo Gepäck: Im Familien-Kombi schon zuviel? Auf Urlaubsfahrt mutiert der Pkw zum Packesel. Dabei sind die Grenzen schneller überschritten, als mancher glaubt.

Die GTÜ warnt vor den Folgen und gibt Tipps für die richtige Beladung.

Familienurlaub mit dem eigenen Auto stellt eine echte Versuchung dar. All das, was wir auf Flugreisen zu Hause lassen müssen, darf mit. Die großen Koffer: Kein Problem, auch wenn sie mehr als 20 Kilo pro Stück wiegen. Sperriges wie Kanu oder Surfboard: Das laden wir kurzerhand aufs Dach und die Räder finden bequem Platz auf dem Gepäckträger für die Anhängerkupplung. Zu schwer? Ach was, das Auto fährt es ja. Falsch gedacht, so die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung.

Die Experten der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation rechnen vor, wie viel wirklich erlaubt ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser unter dem alten Namen Fahrzeugschein bekannt, sollte eigentlich Klärung schaffen. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht, in dem bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten sind, ergibt die maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck.


150 Kilo Gepäck: im Familien-Kombi schon zuviel?
Demzufolge packt ein typisches Familienauto wie etwa der Passat Variant von Volkswagen rund 560 Kilo. Das müsste reichen. Doch wer wirklich kräftig einladen will, sollte vorsorglich einen Blick auf die Bemerkungen und Ausnahmen im Fahrzeugschein werfen. Dort steht fast immer fürs Leergewicht noch eine weitaus höhere Zahl: Abhängig von der Ausstattung des Fahrzeugs kann das Leergewicht eines Passats demzufolge auch 200 Kilo höher liegen. Luxus kostet - in diesem Falle Zuladung. Von den ehedem 560 kg sind möglicherweise nur noch 360 Kilo übrig. Wenn jetzt zusammen mit dem Fahrer noch drei Erwachsene à 75 Kilogramm verreisen wollen, schlagen die mit 225 Kilo zu Buche. Verbleiben sage und schreibe noch 135 Kilo Freigepäck für vier Personen - weniger als auf so manchem Interkontinentalflug selbst in der Economy Class erlaubt sind.

Die GTÜ-Experten raten daher: Wiegen Sie vor Urlaubsfahrten mit vollem Gepäck erst mal nach, wie schwer das eigene Auto wirklich ist. Volltanken zu wenigstens 90 Prozent nicht vergessen, denn auch der Sprit zählt dazu! Nur so lässt sich korrekt ermitteln, wie viel tatsächlich eingeladen werden darf.

Eine andere Methode als Nachwiegen kennt im Übrigen auch die Polizei nicht, wenn sie den Verdacht hegt, jemand habe zuviel gepackt. Deshalb vor dem Start in den Urlaub: Rauf auf die öffentliche Waage, von denen es in jeder Gemeinde meist wenigstens eine gibt. Adressen übers Internet oder die Gemeindeverwaltungen. Und dann zählen schlicht die Kilos: Wer als Pkw-Fahrer um mehr als 20 Prozent überladen haben sollte, kommt nicht mit einem Verwarnungsgeld davon. Vielmehr sind im aktuellen Katalog Bußgelder ab 95 Euro mit entsprechenden Punkten in Flensburg vorgesehen.


Dach- und Heckbeladung: ganz eigene Grenzwerte
Es geht freilich nicht nur ums Gesamtgewicht, sondern auch darum, wie viel man auf den Dachträger oder die Anhängerkupplung respektive die Heckklappe packen darf, wenn Dachkoffer und Sportgeräte mit auf die Urlaubsreise sollen. Die GTÜ empfiehlt in diesem Fall vor der Beladung einen Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Gewichtsgrenzen für Dach und Heck finden sich nämlich nicht, wie vielleicht erhofft, in den Fahrzeugpapieren, sondern in der Regel nur in der technischen Datensammlung der Betriebsanleitung.

Auch hier gilt. Die Limits liegen oft unter den Erwartungen. Vier Hollandräder à 20 Kilo packt ein Opel Corsa oder ein VW Golf keinesfalls, denn deren maximale Dachlast beträgt nur 75 Kilo. Auf die Mercedes A-Klasse dürfen gar nur 50 Kilo rauf. Da sind im Zweifel inklusive des Radträger-Eigengewichts sogar schon zwei Fahrräder zuviel.

Kein Problem: Was nicht aufs Dach passt, laden wir auf den Radträger für die Anhängerkupplung beziehungsweise für die Heckklappe. Auch da raten die Experten der GTÜ zur Vorsicht. Wer seine Räder mittels spezieller Systeme auf der Anhängerkupplung transportieren will, darf die so genannte Stützlast nicht überschreiten. Ein typischer Wert, etwa für den Ford Kompakt Van C-Max: 100 Kilogramm. Für den Ford Focus gelten 75 Kilo. Da wird’s zumindest für den Transport von vier Tourenrädern schwierig. Denn die entsprechenden Trägersysteme zur Montage auf der Anhängerkupplung wiegen ihrerseits bereits bis zu 25 Kilo und mehr.

Bleibt als letzte Alternative der Biketransport an der Heckklappe mit auf den ersten Blick scheinbar unerschöpflichen Zuladungsmöglichkeiten. Was zählt, ist in diesem Falle das Gewicht, das auf die Hinterachse drückt. Maximal zulässig im Falle des Passat Variant: knapp 1100 Kilo. Doch sollte man bedenken, dass darin bereits das auf der Hinterachse lastende Fahrzeugeigengewicht enthalten ist. Im Ernstfall verkraftet mithin auch die Heckklappe nicht mehr Zuladung als das Dach oder die Anhängerkupplung.


Fahren mit voller Last: Reifendruck erhöhen
Volle Beladung bedeutet im Übrigen stets auch besonderen Stress für die Reifen. Dringender Rat der GTÜ: Den Reifenluftdruck erhöhen! Je nach Antriebskonzept, ob Front-, Heck- oder Allradantrieb empfehlen die Automobilhersteller bei Ausnützen der zulässigen Zuladung achsweise eine Druckerhöhung zwischen einem halben und einem ganzen bar, in Einzelfällen sogar noch mehr. Die entsprechenden Werte finden sich meist in der Tankklappe oder im Türpfosten auf der Fahrerseite. Beispiel VW Passat Kombi: Im Normalfall werden für die frontgetriebene Variante bei Serienbereifung vorne und hinten 2,0 bar empfohlen. Mit fünf Personen und Gepäck sollte man die Reifen vorn auf 2,5 und hinten sogar auf 3,0 bar aufpumpen. Fahren mit zu wenig Druck ist allemal schädlich. Das Fahrverhalten wird schwammig, der Kraftstoffverbrauch erhöht sich unnötig und die Gefahr von Reifenschäden bis hin zu den gefürchteten Reifenplatzern steigt dramatisch an. GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH, 70567 Stuttgart www.gtue.de

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