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Winterreifenpflicht gekippt? Geeignete Bereifungsvorschrift

17 Juli, 2010

Die richtige Bereifung in der kalten Jahreszeit: Klare Regelungen noch vor dem nächsten Winter fordert der Landesverband Berlin-Brandenburg im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe von der Bundesregierung für die richtige Bereifung in der kalten Jahreszeit. Hintergrund ist das Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg, das die in der Straßenverkehrsordnung formulierte "geeignete Bereifungsvorschrift" wegen Unklarheit als verfassungswidrig definiert hat.

Für die Autofahrer, sagten die Richter des OLG in ihrer Entscheidung, sei nicht eindeutig erkennbar, welche Reifen als "ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen" zu betrachten seien. Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber durch eine klare Anordnung vermeiden können. Winterreifen haben, so der ZDK-Landesverband, in der kalten Jahreszeit klare Vorteile gegenüber Sommerreifen.

In der Diskussion über die Qualität von Reifen dürfe auch nicht vergessen werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nach Auffassung aller Experten auch bei Winterreifen nicht ausreiche. Die Wirkung lässt aber vier Millimeter nach. Deswegen solle dieses Thema bei einer neuen Regelung berücksichtigt werden. Die Reifenhersteller sieht der Verband in der Pflicht, die Begriffe "M+S" sowie "Schneeflocke" fachlich zweifelsfrei darzulegen. automedienportal /Sm

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