Unfall: Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten
30 Januar, 2007
Gut zu wissen: Tipps f?r den Alltag / Auf die Menge kommt es an / Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten.
Die f?nfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfr?hlichen Faschingsparty allerdings nicht mehr setzen. Schon wenig Alkohol im Blut l?sst das Unfallrisiko drastisch steigen: Mit 0,5 Promille hat es sich bereits verdoppelt, bei 0,8 Promille vervierfacht.
Und stellt sich nach einem Unfall heraus, dass der Fahrer zu viel getrunken hatte, hat dies nicht allein strafrechtliche Konsequenzen, auch der Versicherungsschutz bleibt, so die HUK-COBURG, davon oft nicht unber?hrt. Viele f?hlen sich nach zwei, drei Gl?sern Wein noch absolut als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache. Sp?testens ab 0,5 Promille l?sst die Reaktionsf?higkeit drastisch nach. Deshalb geht die Polizei hier bereits von einer Ordnungswidrigkeit aus und verh?ngt ein Bu?geld. Ab 0,8 Promille droht F?hrerscheinentzug. Soweit die strafrechtliche Seite. Sollte es zu einem Unfall kommen, entscheidet die Alkoholkonzentration im Blut auch ?ber den Versicherungsschutz. Fahrt?chtig ist jemand, wenn er eine Situation erkennen und angemessen reagieren kann. Wer Schlangenlinien f?hrt, Autos rammt oder von der Stra?e abkommt, hat diese Grenze ?berschritten. Wichtig zu wissen: Wie viel Alkohol zu solchen Ausfallerscheinungen f?hrt, ist individuell unterschiedlich. Im Extremfall langt schon ein Glas Sekt. Ist der Alkohol eindeutig f?r den Unfall verantwortlich greift in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Was hei?t das? Der Schutz des Gesch?digten steht im Vordergrund, darum reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden. Anschlie?end nimmt sie den Fahrer jedoch in Regress. Maximal 5.000 ? kann sie sich vom Sch?diger zur?ckholen. Noch gravierender k?nnen die Folgen in der Kasko-Versicherung sein. Bei einem Fahrer mit mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut geht die Rechtsprechung von absoluter Fahrunt?chtigkeit aus. Der Alkoholgenuss gilt also automatisch als urs?chlich f?r den Unfall. Jedoch k?nnen auch geringere Alkohol-Mengen gen?gen, um den Versicherungsschutz zu gef?hrden. Entscheidend ist die Frage: War der Alkohol urs?chlich. Originaltext: HUK-Coburg Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7239 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7239.rss2 Ansprechpartnerin: Karin Benning HUK-COBURG Pressestelle T 0 95 61/96-20 84 Mail Karin.Benning@huk-coburg.de
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