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Altersabsenkung in der Führerscheinklasse AM

08 Juli, 2010

Für eine Altersabsenkung in der Führerscheinklasse AM von jetzt 16 auf 15 Jahre hat sich gestern (07.07.2010) der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages ausgesprochen.

Mehrheitlich wurde ein Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP, den Erwerb von Führerscheinen für Zweiräder zu erleichtern und bereits ab einem Alter von 15 Jahren zu ermöglichen, verabschiedet.

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) bedauert diese Entscheidung, nach der bereits 15-jährige Jugendliche künftig zweirädrige Kleinkrafträder, Quads oder Leicht-Pkw mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h steuern dürfen. Die Herabsetzung des Alters in der Führerscheinklasse AM würde bei den betroffenen Jugendlichen diese Fahrzeuge attraktiver machen. „Wir gehen davon aus, dass als Folge dieser Attraktivitätssteigerung die Verkehrsbeteiligung mit derartigen Fahrzeugen zunimmt und die Unfallzahlen steigen werden“, befürchtet DVR-Präsident Dr. Walter Eichendorf.

Jugendliche im Alter von zehn bis 15 Jahren haben laut Unfallstatistik bereits ein besonders hohes Risiko als Fahrradfahrer. Darüber hinaus zeigen Erfahrungen aus Österreich, wo die Altersgrenze für Mopeds mit 45 km/h bereits 1997 auf 15 Jahre gesenkt wurde, ernüchternde Ergebnisse: Im Zeitraum 2000 bis 2009 haben sich die Mopedunfälle der 15-Jährigen um das 14-fache erhöht.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) stellte zudem fest, dass viele 15-Jährige aufgrund ihres Entwicklungsstandes bei der Nutzung schnellerer Motorfahrzeuge äußerst risikofreudig sind. Nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen sind Gefahrenwahrnehmung, Präventionsverständnis und Konzentrationsfähigkeit erst im Alter von 14 Jahren voll ausgebildet. Allerdings verfügen die Jugendlichen in diesem Alter noch nicht über einen großen Erfahrungsschatz mit diesen neuen Fähigkeiten und die Pubertät stellt eine weitere Hürde dar. Bei den 16-Jährigen relativiert sich, parallel zum Abklingen der Pubertät, dieses enorm risikoorientierte und gefährliche Verhalten. Die entwicklungspsychologischen Gegebenheiten begründen nach Ansicht der BASt eine intensive schulische Verkehrserziehung.

„Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind keine Argumente für eine Herabsetzung des Mindestalters erkennbar“, stellt Dr. Eichendorf fest.
Stefan Grieger, unter www.dvr.de

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