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Bu?geldbescheid: Bu?geld, Punkte, Fahrverbot

08 Januar, 2007

Einspruch gegen einen Bu?geldbescheid.
Wie werde ich "Flensburg-Punkte" los? Was kostet eine "rote Ampel"? Wie formuliere ich einen Einspruch gegen einen Bu?geldbescheid? Wenn rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten entstehen, ist h?ufig kompetenter Rat gefragt. Wer ein Bu?geld von mindestens 40 Euro zu zahlen hat, bekommt in der Regel auch einen oder mehrere "Punkte in Flensburg". Verst??e von Fahranf?ngern in der zweij?hrigen Probezeit k?nnen zu einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer Verl?ngerung der Probephase f?hren, w?hrend der man sich im Stra?enverkehr bew?hren muss. Es gibt viele Gr?nde, weshalb ein Bu?geld verh?ngt werden kann.

So muss insbesondere bei Geschwindigkeits?bertretungen, zu geringem Sicherheitsabstand oder Zuwiderhandlungen gegen die 0,5-Promille-Grenze mit einer derartigen Nachricht gerechnet werden. Wer den Bu?geldbescheid erhalten hat, muss diesen jedoch nicht in jedem Fall akzeptieren. Vielmehr steht jedem Betroffenen das Recht zu, gegen den Bu?geldbescheid insgesamt oder auf einzelne Punkte beschr?nkt (z.B. in Bezug auf die H?he des Bu?gelds) Einspruch einzulegen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn infolge des verh?ngten Fahrverbotes der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder Messfehler bei einer Geschwindigkeits?bertretung vermutet werden.


Kurze Einspruchsfrist beachten

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Einspruchsfrist lediglich zwei Wochen ab Erhalt des Bu?geldbescheids betr?gt. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. dem Einwurf der Benachrichtigung in Ihrem Briefkasten. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen oder Sie erkl?ren ihn pers?nlich zur Niederschrift beim zust?ndigen Sachbearbeiter der Beh?rde, die den Bu?geldbescheid erlassen hat. Hier?ber wird dann ein entsprechender Aktenvermerk erstellt. Zwar muss der Einspruch nicht zwingend begr?ndet werden, allerdings erscheint dies sinnvoll, um so der Beh?rde die ?berpr?fung der bisherigen Auffassung zu erm?glichen.

Weiterer Gang des Verfahrens m?glich

Gerade wenn noch nicht feststeht, ob ein Einspruch gegen den Bu?geldbescheid sinnvoll ist oder nicht, sollte man schnell handeln. In solchen F?llen ist es ratsam, vorsorglich zur Fristwahrung Einspruch einzulegen. Ansonsten w?rde der Bu?geldbescheid im Regelfall bestandskr?ftig werden. Daher ist es sinnvoll, m?glichst fr?hzeitig einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt zu kontaktieren, am besten unmittelbar nach Erhalt des Bu?geldbescheids. Der beauftragte Jurist wird sich in der Regel zun?chst ein umfassendes Bild vom konkreten Fall machen, um anschlie?end eine ausf?hrliche Einspruchsbegr?ndung formulieren zu k?nnen. Kommt der Rechtsanwalt nach ?berpr?fung des Bu?geldbescheids zu der Auffassung, dass der Bu?geldbescheid rechtm??ig ergangen ist, so kann der Einspruch ohne Angabe von Gr?nden zur?ckgenommen werden.

Weitere Instanzen k?nnen folgen

Wird der Fall erneut ?berpr?ft und die Beh?rde will den Bu?geldbescheid weiterhin aufrechterhalten, werden die Akten der Staatsanwaltschaft ?bersandt. Auch diese ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Fall nochmals zu ?berpr?fen und gegebenenfalls das Verfahren einzustellen. Ist dies jedoch nicht der Fall, wird die Akte an das zust?ndige Gericht weitergereicht. Zust?ndig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verkehrsversto? begangen wurde.

www.anwalt.de

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