Feinstaubplaketten-Verordnung: Welches Auto bekommt welche Plakette?
06 Januar, 2007
Zahlreiche deutsche Gro?st?dte wollen in K?rze Umweltzonen einrichten, in denen Autos mit ?lterem Kat und alte Dieselfahrzeuge nicht mehr fahren d?rfen. Die Einstufung der Fahrzeuge erfolgt in Kategorien.
Hamburg - Der Schock war gro?: Dass viele deutsche Gro?st?dte ab dem 1. M?rz oder kurz darauf sogenannte Umweltzonen planen, stand seit l?ngerem fest. Sie sollen der Bek?mpfung von gesundheitssch?dlichem Feinstaub aus Autoabgasen dienen. Doch erst Mitte Dezember wurde bekannt, welche Fahrzeuge aus den Zonen verbannt werden sollen: beileibe nicht nur alte Kisten, sondern alle Autos der Schadstoffgruppe 1.
?ber die Fahrverbote entscheidet k?nftig eine sogenannte Umweltplakette, die je nach Schadstoffgruppe unterschiedliche Farben hat. In welche Gruppe ihr Auto f?llt, k?nnen Autofahrer den Fahrzeugpapieren entnehmen.
Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser fallen laut Angaben der Kraftfahrzeug-?berwachungsorganisation freiberuflicher Kfz- Sachverst?ndiger (K?S) in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine gr?ne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 - Euro 3 - bekommen eine gelbe Plakette. Wer in die Schadstoffgruppe 2 f?llt, kann eine rote Plakette am Auto befestigen. Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht gekennzeichnet. Dazu geh?ren alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator. Die Plakette wird nach Worten der K?S voraussichtlich zwischen f?nf und zehn Euro kosten und ist unter anderem bei Zulassungsstellen oder Pr?fstationen erh?ltlich.
Keine Plakette - Fahrverbot
Die Schadstoffklasse eines Autos ergibt sich aus der Emissionsschl?sselnummer in den Fahrzeugpapieren. Diese Schl?sselnummern finden sich laut der K?S in ?lteren Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 ("Fahrzeug- und Aufbauart") an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 wurden allerdings andere Fahrzeugpapiere ausgestellt. Dort steht die Emissionsschl?sselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.
Bei Pkw mit Benzinmotoren erhalten die Schl?sselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 die gr?ne Feinstaubplakette. Diesel-Pkw bekommen diese Plakette, wenn sie die Nummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 oder 73 bis 75 haben. Selbstz?nder mit der Emissionsschl?sselnummer 25 bis 29, 35, 41 oder 71 erhalten die rote Plakette. Gelb gibt es f?r Fahrzeuge mit der Nummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72.
Die Gesellschaft f?r technische ?berwachung hat eine Website eingerichtet, auf der Autofahrer ebenfalls ersehen k?nnen, welche Feinstaub-Plakette ihr Fahrzeug bekommt. Auch der ADAC hat eine ?bersicht erstellt.
Wer keine Plakette am Auto f?hrt, darf k?nftig nicht mehr in die Umweltzonen fahren. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorr?der, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die schwerbehindert sind. Sie haben laut T?V Hannover in ihrem Schwerbehindertenausweis den Eintrag "aG", "H" oder "Bl".
Wie genau die Umweltzonen in den einzelnen St?dten zugeschnitten sein werden, ist allerdings noch nicht bekannt.
Quelle: SPIEGEL ONLINE
Weitere Steuer-Infos unter: PKW-Steuer
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Ab 01.M?rz 2007 gilt die Feinstaubplaketten-Verordnung
?ber die Fahrverbote entscheidet k?nftig eine sogenannte Umweltplakette, die je nach Schadstoffgruppe unterschiedliche Farben hat. In welche Gruppe ihr Auto f?llt, k?nnen Autofahrer den Fahrzeugpapieren entnehmen.
Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 und besser fallen laut Angaben der Kraftfahrzeug-?berwachungsorganisation freiberuflicher Kfz- Sachverst?ndiger (K?S) in die Schadstoffgruppe 4 und erhalten eine gr?ne Plakette. Autos mit der Schadstoffgruppe 3 - Euro 3 - bekommen eine gelbe Plakette. Wer in die Schadstoffgruppe 2 f?llt, kann eine rote Plakette am Auto befestigen. Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht gekennzeichnet. Dazu geh?ren alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator. Die Plakette wird nach Worten der K?S voraussichtlich zwischen f?nf und zehn Euro kosten und ist unter anderem bei Zulassungsstellen oder Pr?fstationen erh?ltlich.
Keine Plakette - Fahrverbot
Die Schadstoffklasse eines Autos ergibt sich aus der Emissionsschl?sselnummer in den Fahrzeugpapieren. Diese Schl?sselnummern finden sich laut der K?S in ?lteren Fahrzeugscheinen und Fahrzeugbriefen im Feld zu 1 ("Fahrzeug- und Aufbauart") an der 5. und 6. Stelle. Ab dem 1. Oktober 2005 wurden allerdings andere Fahrzeugpapiere ausgestellt. Dort steht die Emissionsschl?sselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld 14.1.
Bei Pkw mit Benzinmotoren erhalten die Schl?sselnummern 14, 16, 18 bis 70 und 71 bis 74 die gr?ne Feinstaubplakette. Diesel-Pkw bekommen diese Plakette, wenn sie die Nummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 oder 73 bis 75 haben. Selbstz?nder mit der Emissionsschl?sselnummer 25 bis 29, 35, 41 oder 71 erhalten die rote Plakette. Gelb gibt es f?r Fahrzeuge mit der Nummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72.
Die Gesellschaft f?r technische ?berwachung hat eine Website eingerichtet, auf der Autofahrer ebenfalls ersehen k?nnen, welche Feinstaub-Plakette ihr Fahrzeug bekommt. Auch der ADAC hat eine ?bersicht erstellt.
Wer keine Plakette am Auto f?hrt, darf k?nftig nicht mehr in die Umweltzonen fahren. Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind unter anderem Mofas und Motorr?der, Arbeitsmaschinen, Kranken- und Arztwagen und Kraftfahrzeuge von Personen, die schwerbehindert sind. Sie haben laut T?V Hannover in ihrem Schwerbehindertenausweis den Eintrag "aG", "H" oder "Bl".
Wie genau die Umweltzonen in den einzelnen St?dten zugeschnitten sein werden, ist allerdings noch nicht bekannt.
Quelle: SPIEGEL ONLINE
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