Neues BGH-Urteil im Bereich Kfz Schaden - Reparaturkosten
12 Dezember, 2009
Im Bereich der Kfz Schaden-Haftung hat sich der Bundesgerichtshof zum Thema des Schadenersatzes im Hinblick auf die Erstattung der Umsatzsteuer der Reparaturkosten geäußert.
Ein Geschädigter ließ ein Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall nicht reparieren, sondern veräußerte das beschädigte Fahrzeug und erwarb von privat ein Ersatzfahrzeug. Der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs lag in diesem Fall über den Reparaturkosten.
Der BGH hielt es im Ergebnis für rechtmäßig, dass der Haftpflicht-Versicherer des Schädigers lediglich die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer ersetzen mußte. Die Tendenz in der Rechtsprechung, dass bei einer unwirtschaftlichen Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer ersetzt wird, hat damit seinen Fortgang gefunden.
Rechtsanwalt Thomas Pfeiffer, Himmelstrasse 8, 22299 Hamburg-Winterhude, Telefon: 040-5896 4135 0
Der BGH hielt es im Ergebnis für rechtmäßig, dass der Haftpflicht-Versicherer des Schädigers lediglich die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer ersetzen mußte. Die Tendenz in der Rechtsprechung, dass bei einer unwirtschaftlichen Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer ersetzt wird, hat damit seinen Fortgang gefunden.
Rechtsanwalt Thomas Pfeiffer, Himmelstrasse 8, 22299 Hamburg-Winterhude, Telefon: 040-5896 4135 0
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