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Leasingfahrzeuge - Restwertrisiko bei Leasing-Rückläufer

11 Dezember, 2009

Leasingverträge, Leasingfahrzeuge und Rückläufer: Dem ZDK vorliegende Rechtsgutachten erklären die Abwälzung des Restwertrisikos bei Leasing-Rückläufern auf den Handel im Wege Allgemeiner Geschäftsbedingungen für grundsätzlich unwirksam.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, kurz ZDK: Abwälzung des Restwertrisikos unwirksam

Eine solche Risikoverlagerung durch die herstellereigenen Leasinggesellschaften, so die Quintessenz der Gutachten renommierter Anwaltskanzleien, stelle eine dem deutschen AGB-Recht zuwiderlaufende unangemessene Benachteiligung der Händler dar.

„Daimler hat durch volle Übernahme des Verlustrisikos aus noch schwebenden Verträgen gezeigt, wie eine faire Lösung aussieht. Daran müssen sich andere Hersteller jetzt messen lassen“, erklärte ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. Es sei absolut indiskutabel, dass in fast allen Ländern die Finanztöchter der Hersteller das Restwertrisiko der ihnen gehörenden Leasingfahrzeuge trügen, während in Deutschland der Handel die Verluste ausbaden solle, die nicht zuletzt dadurch entstanden wären, dass die Hersteller den Markt mit Fahrzeugen überdrückt hätten. Es sei höchste Zeit dies jetzt zu korrigieren, so Koblitz. automedienreporter ampnet/jri

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