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Schadenersatz für fehlende Autoersatzteile

14 September, 2009

Schadenersatz für fehlende Autoersatzteile. Das Amtsgericht Rüsselsheim hat zum Az. 3 C 769/03 entschieden,

dass ein Kfz-Hersteller Schadenersatz für nicht lieferbare Autoersatzteile leisten muß, zumindest, wenn das Kfz, wie entschieden, nicht älter als acht Jahre ist.

Im vorliegenden Fall dauerte die Ersatzteilbeschaffung beinahe zwei Jahre. Hierfür sprach das Gericht dem Kfz-Besitzer Schadenersatz und Nutzungsausfall in Höhe von beinahe EUR 3.000,00 für die Ausfallzeit zu. Das AG Rüsselsheim argumentiert, Automobilhersteller haben eine Lieferpflicht, da sie selbst darauf bestehen, dass Reparaturen etc. nur in ihren Fachbetrieben durchgeführt werden. Dann aber müssen sie, so der richterliche Schluss, auch Original-Ersatzteile vorrätig haben.

Das Team von Rechtlegal bleibt am Ball, da Rechtsanwalt Kronenberghs selbst einen seltenen, beinahe sechs Jahre alten Italiener fährt, und wird sicher über die Vollstreckung vergleichbarer Gerichtsrrteile in das europäische Ausland wie Italien berichten. www.rechtlegal.de

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