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Autosteuer - Geländewagen

13 September, 2009

Höhere Autosteuer für Geländewagen. EU-Richtlinie öffnet leider keine Hintertür - Urteil des Bundesfinanzhofes:

Geländewagen sind als PKWs anzusehen.

Über die Neuregelung der Autosteuer wurde viele Monate diskutiert. Auch die Frage, nach welchen Regeln die Autosteuer für einen Geländewagen berechnet werden soll, bereitete vielen Politikern Kopfzerbrechen.

Allerdings wurde eine Lösung gefunden:
Das Urteil des Bundesfinanzhofes bestätigt, dass Geländewagen von der Bemessung der Autosteuer eindeutig als PKW anzusehen sind.
Der Grund hierfür ist:
Ein Geländewagen unterscheidet sich weder optisch, noch nach Bauart und Einrichtung wesentlich von einem PKW.

Für viele Besitzer von Geländewagen heißt das, sie müssen bei der Autosteuer drauflegen, da nach der neuen Kfz Steuerreform PKWs nach ihrem Hubraum bewertet werden.
Würde der Geländewagen nicht zu der PKW-Kategorie gehören, würde die Autosteuer nach Gewicht festgesetzt und somit günstiger ausfallen. ub
Quelle: www.pkw-steuer.de

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