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Kündigung Kfz-Versicherung - Versicherungsbeginne

14 August, 2009

Kfz-Versicherungen verabschieden sich vom klassischen Versicherungsbeginn zum Jahreswechsel. Neuwagenkäufer von neuer Regelung benachteiligt

Versicherungsvergleich kann Beiträge dennoch um bis zu 55 Prozent reduzieren

Der Kfz-Versicherungsmarkt steht vor einer großen Wende. Der klassische Versicherungsbeginn zum Jahreswechsel und damit auch der traditionelle Kündigungstermin für die Kfz-Versicherung am 30. November könnten bald Geschichte sein. Mit Versicherer Allianz und der Victoria Versicherung setzen die ersten Versicherungsgruppen bereits auf einen flexiblen Vertragsbeginn. Auch die R+V Versicherung hat bereits angekündigt, sich vom alten Stichtag am 01. Januar zu verabschieden.
„Die Allianz als großer Kfz-Versicherer gibt die Richtung vor“, erklärt Versicherungsexperte Thorsten Bohg vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de). „Andere Unternehmen, insbesondere die klassischen Kfz-Versicherer, werden diesem Trend in der nächsten Zeit folgen.“ Vorrangig wird die Umstellung mit der Möglichkeit zu einer besseren Verteilung des jährlichen Verwaltungsaufwandes begründet. „Der Hintergrund der Umstellungen dürfte aber auch ganz woanders liegen“, so Bohg.

Durch das Auftreten neuer, aggressiver Direktversicherer und verschärft durch die Abwrackprämie ist am Kfz-Versicherungsmarkt ein harter Preiskampf um die Kunden entbrannt. Die großen Versicherungsunternehmen spüren dabei den Druck durch die Konkurrenz aus dem Internet, der die eigenen Marktanteile schrumpfen lässt. „Es ist gut möglich, dass bei der flexiblen Regelung der Wunsch der Vater des Gedankens ist, die Aufmerksamkeit der Autofahrer vom Kündigungsstichtag am 30. November zu lösen“, macht Bohg deutlich. „Bisher war dieses alljährliche, feste Datum in den Köpfen der Versicherten sehr präsent. Wahrscheinlich wird nun die ein oder andere Kündigungsfrist vergessen und auch die Wechselrate könnte, wenn die Dynamik des Gesamtmarktes nicht mehr auf einen fixen Termin hin ausgerichtet ist, zurückgehen.“

Spürbar werden die neuen Regelungen zunächst nur beim Neuwagenkauf. Hier wird es vor allem für jene Autobesitzer teurer, die nach der Umstellung ihrer unterjährigen Versicherungspolice zum 01. Januar in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft worden wären. War man im Rahmen der alten Regelung nach dem Autokauf im Versicherungsjahr mindestens ein halbes Jahr unfallfrei, so fiel die anschließende Jahrespolice ab Januar günstiger aus. In Zukunft erfolgt die Einstufung in günstigere Schadensfreiheitsrabatte generell erst nach 12 Monaten.
„Gerade Neuwagenkäufer sollten daher den Kfz-Versicherungsmarkt genau sondieren und verschiedene Angebote vergleichen“, rät Bohg. Bedingt durch den harten Preiskampf am Markt gibt es enorme Unterschiede im Preisgefüge der Versicherungen. „Das unfallfreie Fahren ist nur einer von vielen Faktoren, die sich auf die Gesamthöhe der Prämie auswirken und von den Versicherern unterschiedlich honoriert werden. Daher lassen sich in vielen Fällen bis zu 55 Prozent der Versicherungskosten durch einen Anbietervergleich sparen, selbst wenn die neue Police erst nach 12 Monaten günstiger wird“, rechnet Bohg vor. Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/autoversicherung) können sich Verbraucher in nur wenigen Minuten gezielt zum Thema Kfz-Versicherungen informieren und kostenlos zu einem günstigeren Anbieter wechseln. www.toptarif.de

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