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Die sogenannte Richtgeschwindigkeit

10 August, 2009

Was passiert beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit? Droht ein Bußgeld?

Besteht eine Pflicht zur Richtgeschwindigkeit?
Wer die sogenannte Richtgeschwindigkeit überschreitet, dem drohen indes weder ein Bußgeld noch ein Fahrverbot oder die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister.

Die Richtgeschwindigkeit stellt insoweit nur eine Empfehlung dar. Auf Bundesautobahnen und vergleichbar ausgebauten Kraftfahrtstraßen liegt die Richtgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen bei 130 km/h. Kritisch wird das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit nur im Falle der Beteiligung an einem Verkehrsunfall. Auch wer grundsätzlich keine Schuld am Unfall trägt, dem droht trotzdem eine Mithaftung von zirka 25 Prozent. Eine höhere Geschwindigkeit ist nur dann unschädlich, wenn eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Verkehrsunfall auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit nicht vermeidbar gewesen wäre. www.melzig.info

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