Kfz Rückgaberecht - Herstellerangaben Neuwagenkauf
06 August, 2009
Herstellerangaben beim Neuwagenkauf unkorrekt - Urteil: Kfz Rückgaberecht bei übermäßig hohem Spritverbrauch
Verbraucht ein Neuwagen über zehn Prozent mehr an Kraftstoff, als vom Hersteller ausgewiesen, muss der Verkäufer das Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Denn dadurch sei eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und das gelieferte Auto müsse als mangelhaft eingestuft werden urteilte das Landgerichts München (Az. 4 O 6504/07).
In dem Streitfall ging es um einen Mercedes-Benz E 320 CDI, der in einem von einem Sachverständigen durchgeführten Fahrtests nach europäischen Vorschriften auf 100 km im Durchschnitt 11,2 Liter und im Stadtverkehr sogar 13,45 Liter verbraucht. In der Betriebsanleitung des Pkws sind nämlich ganze 8,3 bis 8,6 Liter ausgewiesen.
Damit aber wies der umstrittene Mercedes entsprechend dem Münchener Urteilsspruch von vorneherein einen erheblichen Mangel auf. Denn bei einem verkauften Neufahrzeug dürfe laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes der Kraftstoffverbrauch nicht mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweichen, erklärte die deutsche Anwaltshotline. autoreporter.net
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In dem Streitfall ging es um einen Mercedes-Benz E 320 CDI, der in einem von einem Sachverständigen durchgeführten Fahrtests nach europäischen Vorschriften auf 100 km im Durchschnitt 11,2 Liter und im Stadtverkehr sogar 13,45 Liter verbraucht. In der Betriebsanleitung des Pkws sind nämlich ganze 8,3 bis 8,6 Liter ausgewiesen.
Damit aber wies der umstrittene Mercedes entsprechend dem Münchener Urteilsspruch von vorneherein einen erheblichen Mangel auf. Denn bei einem verkauften Neufahrzeug dürfe laut einem Beschluss des Bundesgerichtshofes der Kraftstoffverbrauch nicht mehr als zehn Prozent von den Herstellerangaben abweichen, erklärte die deutsche Anwaltshotline. autoreporter.net
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