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Neue EU Richtlinien zur Reifenkennzeichnung

23 Juni, 2009

Die neuen Richtlinien der EU haben direkte Folgen für den Autofahrer. Bis 2012 nimmt die EU Einfluss auf die Reifenkennzeichnung und Reifenentwicklung. Dazu gehören die Umsetzung einer Richtlinie zu Reifenabrollgeräuschen im Oktober 2009, eine geplante Änderung des Typengenehmigungsverfahrens von

von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Sicherheit ab 2011 und nicht zuletzt einer Richtlinie für ein Reifenlabel, das voraussichtlich in drei Jahren auf jedem Reifen angebracht sein wird. Die neuen Richtlinien der EU haben direkte Folgen für den Autofahrer.

Typengenehmigungsverfahren für Reifen
Bereits seit 2004 müssen Reifen für die Erstausrüstung bestimmte Auflagen bzgl. der Reifenabrollgeräusche erfüllen. Ab Oktober 2009 gelten diese nicht mehr nur für Neufahrzeugreifen, sondern auch für Pkw-Ersatz-Reifen, die schmaler als 185 mm sind, Transporter- und Lkw-Reifen. Bis 2011 tritt diese Regel für sämtliche Reifen, auch Pkw-Breitreifen, in Kraft.
In die Praxis umgesetzt heißt das: Die Lärmbelastung, insbesondere in der Umgebung von Autobahnen, wird spürbar abnehmen.

Typengenehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge
Die EU plant, ab November 2011 einen höheren Sicherheitsstandard, darunter die Ausstattung sämtlicher Neufahrzeuge mit ESP und Reifendruckkontrollsystemen. Für Reifen gilt: Alle Neureifen haben Richtwerte hinsichtlich Rollwiderstand, Nasshaftung und Reifenabrollgeräusch zu erfüllen. Für den Autofahrer bedeutet dies: Der höhere Sicherheitsstandard trägt zur Vermeidung von Unfällen bei. Der Verbraucher wird geschützt, da minderwertige Produkte, die die EU-Standards nicht erfüllen, nicht verkauft werden dürfen.

Richtlinie für die ReifenKennzeichnung
Parallel zu diesen Richtlinien ist ein Reifenlabel geplant, welches aktuell noch keinen Bezug zum Typengenehmigungsverfahren hat. Jeder Reifen soll mit einem „Ökolabel“ versehen werden, anhand dessen der Verbraucher den Verbrauch, den Rollwiderstand, die Nasshaftung (Bremsweg) und das Reifenrollgeräusch ablesen kann. Ähnlich der Energieeffizienzklassen bei Haushaltsgeräten soll die Reifenqualität hinsichtlich der untersuchten Punkte dargestellt werden, das endgültige Erscheinungsbild des Labels steht allerdings noch nicht fest.
Für Reifenkäufer bedeutet das: Der objektive Vergleich verschiedener Reifen in Hinblick auf Umwelt-Aspekte wird erleichert, aber insbesondere auch der in Hinblick auf Sicherheitsaspekte, wie Nasshaftung, die keinesfalls zu Lasten der Umwelt-Aspekte zu vernachlässigen sind. Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V.
53222 Bonn, www.c-g-w.net

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