Was gilt bei Garantie, Gew?hrleistung und Kulanz?
21 November, 2006
Als 2002 die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) in Kraft trat, wollte die EU-Kommission damit auch die Wettbewerbschancen freier Werkst?tten verbessern. Deshalb sollten Arbeiten, die w?hrend der Garantiezeit von nicht autorisierten Betrieben ausgef?hrt wurden, keinen Einfluss auf die Garantieleistungen haben - sofern gewisse Spielregeln eingehalten werden.
2004 hatte das Fachmagazin AUTO SERVICE PRAXIS erstmals
nachgefragt, wie die Fahrzeughersteller sich zu diesen Regeln
stellen. Knapp drei Jahre danach wurde die Umfrage jetzt
aktualisiert.
An sich ist die GVO in diesem Punkt eindeutig. Wenn vom Hersteller
nicht autorisierte Werkst?tten w?hrend der Garantiezeit Arbeiten
ausf?hren, m?ssen diese nach Herstellerangaben durchgef?hrt und
sauber dokumentiert werden. Besteht zudem kein urs?chlicher
Zusammenhang zwischen der ausgef?hrten Arbeit und dem Garantiefall,
d?rfte es sich eigentlich auf die Garantieregelungen nicht auswirken.
Dass dies jedoch oftmals nur ein frommer Wunsch ist, haben
zahlreiche F?lle gezeigt, von denen betroffene Werkst?tten nach
Erscheinen der ersten Umfrage der Redaktion von AUTO SERVICE PRAXIS
berichteten. Immer wieder wurden Garantie und Gew?hrleistung als
Wettbewerbsbremse eingesetzt. Allerdings hatten den Schwarzen Peter
dabei nicht immer die Hersteller, sondern auch manche Markenbetriebe,
die mit gezielten Fehlinformationen Kunden verunsicherten.
In der aktuellen Ausgabe von AUTO SERVICE PRAXIS hat die Redaktion
jetzt f?r ?ber 25 Marken die aktuellen Kulanz-, Garantie- und
Gew?hrleistungsregelungen zusammengetragen. Explizit wurde nach den
betroffenen Baugruppen und dem Kostenersatz gefragt. In dieser
Ausgabe kann au?erdem nachgelesen werden, welche Voraussetzungen bei
einer "Fremdwartung" erf?llt sein m?ssen, damit Garantie und
Gew?hrleistung voll erhalten bleiben oder sogar Kulanz gew?hrt wird.
AUTO SERVICE PRAXIS ist das Fachmagazin f?r Entscheider und
F?hrungskr?fte in Werkst?tten und Autoh?usern. Erg?nzt wird das
Monatsmagazin durch den tagesaktuellen Online-Informationsdienst
www.autoservicepraxis.de. AUTO SERVICE PRAXIS erscheint in der
Springer Transport Media GmbH.
nachgefragt, wie die Fahrzeughersteller sich zu diesen Regeln
stellen. Knapp drei Jahre danach wurde die Umfrage jetzt
aktualisiert.
An sich ist die GVO in diesem Punkt eindeutig. Wenn vom Hersteller
nicht autorisierte Werkst?tten w?hrend der Garantiezeit Arbeiten
ausf?hren, m?ssen diese nach Herstellerangaben durchgef?hrt und
sauber dokumentiert werden. Besteht zudem kein urs?chlicher
Zusammenhang zwischen der ausgef?hrten Arbeit und dem Garantiefall,
d?rfte es sich eigentlich auf die Garantieregelungen nicht auswirken.
Dass dies jedoch oftmals nur ein frommer Wunsch ist, haben
zahlreiche F?lle gezeigt, von denen betroffene Werkst?tten nach
Erscheinen der ersten Umfrage der Redaktion von AUTO SERVICE PRAXIS
berichteten. Immer wieder wurden Garantie und Gew?hrleistung als
Wettbewerbsbremse eingesetzt. Allerdings hatten den Schwarzen Peter
dabei nicht immer die Hersteller, sondern auch manche Markenbetriebe,
die mit gezielten Fehlinformationen Kunden verunsicherten.
In der aktuellen Ausgabe von AUTO SERVICE PRAXIS hat die Redaktion
jetzt f?r ?ber 25 Marken die aktuellen Kulanz-, Garantie- und
Gew?hrleistungsregelungen zusammengetragen. Explizit wurde nach den
betroffenen Baugruppen und dem Kostenersatz gefragt. In dieser
Ausgabe kann au?erdem nachgelesen werden, welche Voraussetzungen bei
einer "Fremdwartung" erf?llt sein m?ssen, damit Garantie und
Gew?hrleistung voll erhalten bleiben oder sogar Kulanz gew?hrt wird.
AUTO SERVICE PRAXIS ist das Fachmagazin f?r Entscheider und
F?hrungskr?fte in Werkst?tten und Autoh?usern. Erg?nzt wird das
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