Straßenverkehrsordnung Kindersitz
20 Februar, 2009
Kindersitz-Vorschrift im Auto. Die Straßenverkehrsordnung gibt vor: Ältere Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 dürfen europaweit nicht mehr verwendet werden.
Wie man im Auto möglichst sicher unterwegs ist:
Die Physik kennt keine Ausnahme. Egal ob Fahrer, Beifahrer, Erwachsener oder Kind.
Ältere Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 dürfen europaweit nicht mehr verwendet werden. Diese Kindersitz-Modelle sind zum Teil über dreizehn Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Eine spezielle Sicherung braucht man für Kinder: Bis 14 Jahre oder kleiner als 1,50 Meter benötigen sie eine dem Gewicht und der Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Die Fahrzeugsitze müssen mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sein. Alle Rückhaltevorrichtungen müssen mindestens der sogenannten ECE-Regelung 44.03 entsprechen.
Die Physik kennt keine Ausnahme. Egal ob Fahrer, Beifahrer, Erwachsener oder Kind.
Ältere Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 dürfen europaweit nicht mehr verwendet werden. Diese Kindersitz-Modelle sind zum Teil über dreizehn Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Wird das Verbot nicht beachtet, droht ein Bußgeld von 30 Euro.
Eine spezielle Sicherung braucht man für Kinder: Bis 14 Jahre oder kleiner als 1,50 Meter benötigen sie eine dem Gewicht und der Größe entsprechende Rückhaltevorrichtung. Die Fahrzeugsitze müssen mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sein. Alle Rückhaltevorrichtungen müssen mindestens der sogenannten ECE-Regelung 44.03 entsprechen.
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