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Zwangspause auf dem Werkstatthof

10 November, 2006

Auto-Ersatzteile
ADAC fordert gesetzliche Regelung f?r mehr Verbraucherschutz
Laut einer ADAC-Umfrage zur Ersatzteilversorgung hat jeder dritte Autofahrer schon einmal l?nger als zwei Wochen auf eine Ersatzteillieferung warten m?ssen. In zehn Prozent der F?lle konnte ?berhaupt kein Ersatzteil geliefert werden - nach Ansicht des ADAC eine Zumutung f?r Autofahrer, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Der ADAC-Verbraucherschutz fordert deshalb eine gesetzliche Regelung, die den Hersteller verpflichtet, zumindest wichtige Ersatzteile in ausreichender Menge und ?ber den Zeitraum der gew?hnlichen Lebensdauer eines Fahrzeugs vorzuhalten.

Betroffen vom Ersatzteilmangel sind alte und neue Autos aller Marken. Zwar versichern f?hrende Automobil-Hersteller, sogenannte Fahrbereitschaftsteile bis zu 15 Jahren zu liefern, laut Aussagen der Befragten ist dies jedoch oft nicht der Fall. Ein besonderes Problem sieht der ADAC darin, dass Autok?ufer nach Ablauf der zweij?hrigen Sachm?ngelhaftung keinerlei Rechtsanspruch auf Ersatzteile haben, weder gegen?ber dem Verk?ufer noch gegen?ber dem Hersteller des Fahrzeugs. Ein Urteil des Amtsgerichtes R?sselsheim (Az.: 3 C 769/03), ver?ffentlicht in DAR, der Rechtszeitschrift des ADAC (2004, Seite 280) billigt einem Autofahrer zwar Schadensersatz zu, wenn der Hersteller nicht daf?r sorgt, dass Ersatzteile zur Verf?gung stehen, ist jedoch nicht mehr als ein positives Einzelbeispiel. In der Regel ist der Autofahrer auf den guten Willen des Herstellers und die Hilfsbereitschaft der Vertragswerkstatt angewiesen.

Alternativ zu einer gesetzlich geregelten Ersatzteilversorgung k?nnte sich der ADAC auch eine entsprechende Hersteller-Garantie vorstellen, die dem Autofahrer die Lieferung von Ersatzteilen bis zu einem bestimmten Termin garantiert. Eine solche Regelung w?rde unter Umst?nden auch Kaufanreize f?r die Kunden schaffen.

www.adac.de

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