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Kfz Versicherung - Sonderkündigungsrecht Versicherung

27 November, 2008

Termin für die Kündigung Ihrer Kfz Versicherung 30.11.08 - oder nutzen Sie das Kfz Sonderkündigungsrecht

Frist vorbei: KFZ Sonderkündigungsrecht nutzen!

Auch nach dem 30.11. kann die Versicherung gewechselt werden

Wer die KFZ Versicherung wechseln will, muss seine Police in den meisten Fällen bis zum 30. November kündigen, damit am 1. Januar 2009 ein neuer Versicherungsvertrag beginnen kann. Ist die Frist abgelaufen, müssen KFZ Halter ein weiteres Jahr ausharren.

"Eine Chance, doch noch zu einem günstigeren Versicherer zu wechseln, besteht auch nach dem 30.11.08", so Wolfgang Schütz, Vorstandsmitglied des Vergleichsportals Aspect Online. Ein Sonderkündigungsrecht steht jedem zu, dessen Versicherung die Beiträge erhöht oder die Vertragsbedingungen ändert.

Wichtig ist dabei, auf Post vom aktuellen Versicherungsunternehmen zu achten. Denn ab Zustellung der Mitteilung über eine Beitrags- oder Vertragsänderung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat.

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