Neue Zollbestimmungen
12 November, 2008
Neue Zollbestimmungen gestatten Urlaubern mehr Mitbringseln ab
01. Dezember 2008
Zollbestimmungen - Gestattung von mehr Mitbringsel.
Vom 01. Dezember 2008 an dürfen Urlauber mehr Reisemitbringsel aus Ländern außerhalb der EU einführen.
Neue Zollbestimmungen für Flug- und Seerreisen:
Der Zoll erhöht die Freimenge für die Einfuhr "sonstiger Waren" bei Flug- und Seereisen von 175 auf 430 Euro.
Neue Zollbestimmungen für Bahn oder Auto:
Für Reisende mit der Bahn oder dem Auto liegt die Freimenge künftig bei 300 Euro.
Zollbestimmungen für Kinder
Für Kinder unter 15 Jahren wird die Freimenge unabhängig vom Verkehrsmittel auf 175 Euro festgelegt.
Die Mengen für Zigaretten und Spirituosen bleiben unverändert. Jedoch dürfen künftig zusätzlich vier Liter nichtschäumende Weine und 16 Liter Bier kostenfrei eingeführt werden.
Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht.
Vom 01. Dezember 2008 an dürfen Urlauber mehr Reisemitbringsel aus Ländern außerhalb der EU einführen.
Neue Zollbestimmungen für Flug- und Seerreisen:
Der Zoll erhöht die Freimenge für die Einfuhr "sonstiger Waren" bei Flug- und Seereisen von 175 auf 430 Euro.
Neue Zollbestimmungen für Bahn oder Auto:
Für Reisende mit der Bahn oder dem Auto liegt die Freimenge künftig bei 300 Euro.
Zollbestimmungen für Kinder
Für Kinder unter 15 Jahren wird die Freimenge unabhängig vom Verkehrsmittel auf 175 Euro festgelegt.
Die Mengen für Zigaretten und Spirituosen bleiben unverändert. Jedoch dürfen künftig zusätzlich vier Liter nichtschäumende Weine und 16 Liter Bier kostenfrei eingeführt werden.
Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht.
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