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Fahrradfahrer Tipps - Fahrrad Verkehrsregeln

31 August, 2008

Auch für Fahrradfahrer gilt im Straßenverkehr wichtige Verkehrsregeln zu beachten, ansonsten droht Bußgeld und gegebenenfalls Führerscheinentzug.

Fahrrad Verkehrsregeln
Abschleppen von Fahrrad nicht ohne weiteres erlaubt

Ein im Fußgängerbereich abgestelltes Fahrrad darf - im Gegensatz zu einem Personenwagen - von der Ordnungsbehörde nicht einfach abgeschleppt werden. Zumindest dann nicht, wenn das Rad den Fußgängerstrom auf einem Bürgersteig nicht wesentlich behindert. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Münster im Zusammenhang mit der Umsetzung eines an der Westfassade des Hauptbahnhofs der Stadt abgestellten Fahrrades entschieden (Az. 1 K 1536/07).

Das Abstellen von Fahrrädern auf Gehwegen oder anderen dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen öffentlichen Verkehrsflächen ist laut Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung grundsätzlich zugelassen. Zwar hat eine Behörde immer die Befugnis, eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren - etwa durch das Umsetzen eines störenden Fahrrades. Die öffentliche Sicherheit wurde durch das Rad an der Seitenwand des überdachten Münsteraner Bahnhofaufgangs allerdings nicht gefährdet. Insofern war die Umsetzung des Fahrrades auf einen entfernten Sammelplatz durch die Behörde unrechtmäßig.
Weitere interessante Infos zum Thema Bußgelder, Füührerscheinentzug und Verkehrsregeln finden Sie hier: Fahrverbote

Fahrrad Verkehrsregeln ab 01.09.2009:

Hier finden Sie die neuen Verkehrsregeln gemäß StVO für Fahrradfahrer,
die am 01. September 2009, in Kraft treten:
Neue StVO 2009 für Fahrradfahrer
Verkehrsregeln 2009 für Radfahrer

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