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EU-Führerschein aus Tschechien

27 August, 2008

Der Führerscheintourismis nach Tschechien boomt, trotz EUGH-Urteil vom 26.06.08 zum rechts missbräuchlichen Führerscheinerwerb ungebrochen.

Denn das Urteil mahnt Deutschland an, die Fahrerlaubnis auch aus Tschechien, wenn diese nach der Sperrfrist und mit einer Wohnsitzanmeldung erfolgte, in Deutschland anzuerkennen.

Jedes EU Land muß generell die Führerscheine anderer Mitgliedstaaten anerkennen. Deutschland könne die Anerkennung der tschechischen Führerscheine nicht ablehnen, auch wenn in Deutschland zur Wiedererteilung positives MPU-Gutachten verlangt wird. Nur wenn aus der Fahrerlaubnis selbst oder aus Informationen der tschechischen Behörden zweifelsfrei hervorgehe, dass die Inhaber nicht in Tschechien gemeldet ist, darf die Nutzung einer Fahrerlaubnis aus Tschechien untersagt werden.

Der ADAC fordert eine intensivere Zusammenarbeit mit den tschechischen Behörden um Führerschein-Touristen vom Fahrerlaubniserwerb abzuhalten. Doch Tschechien als auch Ungarn lassen sich nur ungern belehren, wie und an wem eine Fahrerlaubnis zu erteilen Sei. Schließlich ist die MPU eine deutsche Bürokratenerfindung und in Deutschland ein integriertes einträgliches Millionengeschäft und dies lässt sich nicht auf andere EU-Länder übertragen.


Jedes EU Land hat eigene Straßenverkehrsordnungen. Deutschland sollte nicht erwarten, dass die neuen EU-Länder für deutsche EU-Bürger einen Sonderweg umsetzen. Deutsche Staatsbürger werden gleichberechtigt neben allen anderen Staatsbürgerschaften behandelt, dies gilt auch bei der Fahrerlaubnis-Erteilung. www.europa-fahrerlaubnis.com

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