Vollkasko Versicherung - Schadensabwicklung Vollkasko
17 August, 2008
Selbst verschuldete Unfälle sind nur über eine eigene Vollkasko abgedeckt. Schadensabwicklung - Die Details rechtzeitig klären.
Versicherung nach einem Unfall sofort informieren
Schon eine kleine Ablenkung kann zum Unfall führen.
Ganz selbstverständlich zahlt jeder Autobesitzer regelmäßig seine Beiträge für die obligatorische Kfz Versicherung. Aber jeder hofft natürlich auch, dass er diese nie in Anspruch nehmen muss und unfallfrei durch den Verkehr kommt.
Wenn es dann doch mal kracht, wissen viele Autofahrer gar nicht, was zu tun ist, um die Schadensabwicklung zu regulieren. Wichtig ist in jedem Fall, die Polizei zu informieren, die ein Unfallprotokoll erstellt und Bilder von der Unfallstelle macht. „Anschließend sollte der Schaden umgehend telefonisch an die Versicherung gemeldet werden. In vielen Fällen erübrigt sich dann schon das Ausfüllen einer schriftlichen Schadenmeldung“, erklärt Helga Porta, Versicherungsexpertin bei den KarstadtQuelle Versicherungen. Manchmal werden auch ein Sachverständigengutachten beziehungsweise ein Kostenvoranschlag für die anfallenden Reparaturen verlangt oder Bilder von den Beschädigungen benötigt. Diese Einzelheiten sind mit der Versicherung frühzeitig zu klären, bevor der Schaden am Wagen behoben wird.
Selbst verschuldete Unfälle sind nur über eine eigene Vollkasko abgedeckt. Diese ersetzt den reinen Fahrzeugschaden am eigenen Fahrzeug. Sofern ein anderer den Unfall verursacht hat, ist dessen Krafthaftpflichtversicherung eintrittspflichtig. „Sie erstattet nicht nur den Schaden am Fahrzeug, sondern reguliert auch weitere Ansprüche wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und ähnliche Ansprüche“, erläutert Porta.
Schadensabwicklung Teilkakso - Vollkasko
Während eine Teilkasko Versicherung neben Elementarschäden auch Glasbruch-, Wild-, Diebstahl- und Brandschäden ersetzt, kommt eine Vollkasko hingegen auch für selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden auf. Es empfiehlt sich daher speziell bei neueren und hochwertigeren Fahrzeugen in jedem Fall der Abschluss einer Vollkasko Versicherung. djd
Hier können Sie völlig kostenlos und unverbindlich einen Kfz Versicherungsvergleich vornehmen:
Versicherungsvergleich online
Schon eine kleine Ablenkung kann zum Unfall führen.
Ganz selbstverständlich zahlt jeder Autobesitzer regelmäßig seine Beiträge für die obligatorische Kfz Versicherung. Aber jeder hofft natürlich auch, dass er diese nie in Anspruch nehmen muss und unfallfrei durch den Verkehr kommt.
Wenn es dann doch mal kracht, wissen viele Autofahrer gar nicht, was zu tun ist, um die Schadensabwicklung zu regulieren. Wichtig ist in jedem Fall, die Polizei zu informieren, die ein Unfallprotokoll erstellt und Bilder von der Unfallstelle macht. „Anschließend sollte der Schaden umgehend telefonisch an die Versicherung gemeldet werden. In vielen Fällen erübrigt sich dann schon das Ausfüllen einer schriftlichen Schadenmeldung“, erklärt Helga Porta, Versicherungsexpertin bei den KarstadtQuelle Versicherungen. Manchmal werden auch ein Sachverständigengutachten beziehungsweise ein Kostenvoranschlag für die anfallenden Reparaturen verlangt oder Bilder von den Beschädigungen benötigt. Diese Einzelheiten sind mit der Versicherung frühzeitig zu klären, bevor der Schaden am Wagen behoben wird.
Selbst verschuldete Unfälle sind nur über eine eigene Vollkasko abgedeckt. Diese ersetzt den reinen Fahrzeugschaden am eigenen Fahrzeug. Sofern ein anderer den Unfall verursacht hat, ist dessen Krafthaftpflichtversicherung eintrittspflichtig. „Sie erstattet nicht nur den Schaden am Fahrzeug, sondern reguliert auch weitere Ansprüche wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und ähnliche Ansprüche“, erläutert Porta.
Schadensabwicklung Teilkakso - Vollkasko
Während eine Teilkasko Versicherung neben Elementarschäden auch Glasbruch-, Wild-, Diebstahl- und Brandschäden ersetzt, kommt eine Vollkasko hingegen auch für selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden auf. Es empfiehlt sich daher speziell bei neueren und hochwertigeren Fahrzeugen in jedem Fall der Abschluss einer Vollkasko Versicherung. djd
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