Neue EU Richtlinie - Digitales Kontrollgerät
04 Juni, 2008
Das so genannte Digitale Kontrollgerät, soll die Tachoscheibe Zug um Zug ersetzen und die Kontrollmöglichkeiten optimieren.
Von Wut bis Resignation bei Unternehmern - EU-Regelungen belasten Busgewerbe
Ihrem Unmut über die Auswirkungen verschiedener EU-Richtlinien auf das eigene Gewerbe machten rund 70 oberfränkische Busunternehmen bei einer Informationsveranstaltung in der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Luft. Gemeinsam mit dem Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung von Oberfranken hatte die IHK die Busunternehmen eingeladen, um über aktuelle Neuerungen zu informieren, die das Gewerbe betreffen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde deutlich, dass viele auf europäischer Ebene „am grünen Tisch“ getroffene Entscheidungen in der Praxis zu massiven Belastungen für die Unternehmen oder die Busfahrer führen.
Ein Beispiel ist das so genannte „Digitale Kontrollgerät“, das die Tachoscheibe seit 2006 Zug um Zug ersetzen und die Kontrollmöglichkeiten optimieren soll. Kontrollbehörden erhalten künftig auf digitalem Weg eine Fülle von Daten dieses digitalen Fahrtenschreibers. Dabei werden die Kontrollraster dichter und der kontrollierte Zeitraum länger. Zugleich gibt es aber weder auf bayerischer, noch auf europäischer Ebene eine Abstimmung, wie bestimmte Fehler zu ahnden sind. Während die bayerischen Kontrollbehörden in der Übergangsphase noch kulant sind, werden im Ausland auch kleinere Verfehlungen, wie kurze Lenkzeitüberschreitungen oder unterschrittene Ruhezeiten, zum Teil mit hohen Bußgeldern belegt.
Dies sei völlig praxisfremd, kritisierte ein Busunternehmer. Man könne einer Reisegruppe schließlich nicht zehn Minuten vor Ankunft am Ziel eine 45minütige Ruhepause verordnen. Bestätigt wurden die Probleme von Josef Schütz, Unternehmer und Bezirksvorsitzender des Landesverbandes der Bayerischen Omnibusunternehmen (LBO) in Oberfranken: „Niemand hat in Berlin und Brüssel daran gedacht, welche Auswirkungen die Regelungen in der Praxis haben. Und wir Busunternehmen müssen es nun ausbaden.“
Neuregelung zum Qualifikationsnachweis
Das gilt nach Ansicht der Busunternehmer auch für eine weitere Neuerung, die das Busgewerbe bereits heuer, den gewerblichen Güterkraftverkehr dann im kommenden Jahr trifft. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie aus dem Jahr 2003 müssen Fahrer künftig durch eine Prüfung ihre Grundqualifikation nachweisen. Zudem muss jeder Fahrer alle fünf Jahre 35 Weiterbildungsstunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen. Ziel dieser Neuregelung ist nach den Worten des IHK-Verkehrsexperten Frieder Hink, die Verbesserung des Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln, die Anwendung der Vorschriften, die Kenntnis der sozialrechtlichen Bedingungen (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) die Gesundheit sowie die Verkehrs- und Umweltsicherheit.
An die Kosten und Belastungen für die Unternehmen habe bei der Beschlussfassung der EU-Richtlinie offenbar ebenso wenig jemand gedacht, wie bei der Verabschiedung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes durch den Deutschen Bundestag, mit dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Schon der Erwerb der Grundqualifikation sei ein hoher Kostenfaktor. Zusätzlich zu den direkten Kosten der Weiterbildung, müsse man die Fahrer für die Weiterbildungsstunden freistellen. In Anbetracht des drohenden Fahrermangels würde diese Belastung wohl bei den Unternehmen hängen bleiben, so die einhellige Meinung.
Die Stimmung in der Veranstaltung schwankte von Verständnis für die Kontrollbehörden über Wut bis hin zu Anflügen von Resignation. IHK-Bereichsleiter Standortpolitik Wolfram Brehm sagte zu, sich um ein Treffen der Unternehmer mit einem verantwortlichen Bundespolitiker zu bemühen. Dort will man der Politik im direkten Gespräch mögliche Folgen ihrer Entscheidungen aufzeigen.
www.bayreuth.ihk.de
Ihrem Unmut über die Auswirkungen verschiedener EU-Richtlinien auf das eigene Gewerbe machten rund 70 oberfränkische Busunternehmen bei einer Informationsveranstaltung in der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth Luft. Gemeinsam mit dem Gewerbeaufsichtsamt an der Regierung von Oberfranken hatte die IHK die Busunternehmen eingeladen, um über aktuelle Neuerungen zu informieren, die das Gewerbe betreffen. Im Rahmen der Veranstaltung wurde deutlich, dass viele auf europäischer Ebene „am grünen Tisch“ getroffene Entscheidungen in der Praxis zu massiven Belastungen für die Unternehmen oder die Busfahrer führen.
Ein Beispiel ist das so genannte „Digitale Kontrollgerät“, das die Tachoscheibe seit 2006 Zug um Zug ersetzen und die Kontrollmöglichkeiten optimieren soll. Kontrollbehörden erhalten künftig auf digitalem Weg eine Fülle von Daten dieses digitalen Fahrtenschreibers. Dabei werden die Kontrollraster dichter und der kontrollierte Zeitraum länger. Zugleich gibt es aber weder auf bayerischer, noch auf europäischer Ebene eine Abstimmung, wie bestimmte Fehler zu ahnden sind. Während die bayerischen Kontrollbehörden in der Übergangsphase noch kulant sind, werden im Ausland auch kleinere Verfehlungen, wie kurze Lenkzeitüberschreitungen oder unterschrittene Ruhezeiten, zum Teil mit hohen Bußgeldern belegt.
Dies sei völlig praxisfremd, kritisierte ein Busunternehmer. Man könne einer Reisegruppe schließlich nicht zehn Minuten vor Ankunft am Ziel eine 45minütige Ruhepause verordnen. Bestätigt wurden die Probleme von Josef Schütz, Unternehmer und Bezirksvorsitzender des Landesverbandes der Bayerischen Omnibusunternehmen (LBO) in Oberfranken: „Niemand hat in Berlin und Brüssel daran gedacht, welche Auswirkungen die Regelungen in der Praxis haben. Und wir Busunternehmen müssen es nun ausbaden.“
Neuregelung zum Qualifikationsnachweis
Das gilt nach Ansicht der Busunternehmer auch für eine weitere Neuerung, die das Busgewerbe bereits heuer, den gewerblichen Güterkraftverkehr dann im kommenden Jahr trifft. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie aus dem Jahr 2003 müssen Fahrer künftig durch eine Prüfung ihre Grundqualifikation nachweisen. Zudem muss jeder Fahrer alle fünf Jahre 35 Weiterbildungsstunden bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nachweisen. Ziel dieser Neuregelung ist nach den Worten des IHK-Verkehrsexperten Frieder Hink, die Verbesserung des Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln, die Anwendung der Vorschriften, die Kenntnis der sozialrechtlichen Bedingungen (Sozialvorschriften und Fahrtenschreiber) die Gesundheit sowie die Verkehrs- und Umweltsicherheit.
An die Kosten und Belastungen für die Unternehmen habe bei der Beschlussfassung der EU-Richtlinie offenbar ebenso wenig jemand gedacht, wie bei der Verabschiedung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes durch den Deutschen Bundestag, mit dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Schon der Erwerb der Grundqualifikation sei ein hoher Kostenfaktor. Zusätzlich zu den direkten Kosten der Weiterbildung, müsse man die Fahrer für die Weiterbildungsstunden freistellen. In Anbetracht des drohenden Fahrermangels würde diese Belastung wohl bei den Unternehmen hängen bleiben, so die einhellige Meinung.
Die Stimmung in der Veranstaltung schwankte von Verständnis für die Kontrollbehörden über Wut bis hin zu Anflügen von Resignation. IHK-Bereichsleiter Standortpolitik Wolfram Brehm sagte zu, sich um ein Treffen der Unternehmer mit einem verantwortlichen Bundespolitiker zu bemühen. Dort will man der Politik im direkten Gespräch mögliche Folgen ihrer Entscheidungen aufzeigen.
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