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Bußgeldkatalog 2008 - neue Bußgelder

03 Januar, 2008

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Jahr 2008, die für den neuen Bußgeldkatalog vorgesehen sind.

Geändert werden der Bußgeldkatalog, die Straßenverkehrsordnung und das Ordnungswidrigkeitsrecht. Im Frühjahr 2009 werden die Bußgelder für Drängler, Raser sowie Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen zum Teil drastisch erhöht. Meist zahlen die Täter künftig nahezu doppelt so viel Bußgeld wie heute.

Auch die Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße werden 2009 angehoben. Wer in der Stadt 26 km/h zu schnell fährt zahlt künftig 60 Euro künftig 100 Euro. Wer außerorts 51 km/h zu schnell ist, muss ein Bußgeld von 330 Euro statt 240 90 Euro zahlen. Außerdem wird bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ab 31 km/h ein Fahrverbot verhängt; außerorts liegt die Grenze dafür bei 41 km/h.

Ebenfalls teurer wird das Fahren unter Alkoholeinfluss. Wer mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird zahlt ein Bußgeld von 500 Euro - beim ersten Mal. Wiederholungstäter müssen bis zu 1500 Euro bezahlen. Im so genannten Bagatellbereich, insbesondere bei den Verwarnungen, sieht der ACE allerdings keinen Änderungsbedarf. Hier gehe es bloß ums "Abkassieren" - was vom Ministerium vornehm mit "Inflationsausgleich" umschrieben werde. Um Verkehrsrowdys besser zur Räson zu bringen, befürwortet der Club eine Intensivierung der Verkehrsüberwachung.

Auch Autofahrer, die behindernd parken, müssen künftig mit höheren Bußgeldern rechnen. Autofahrer, die sich im Ausland ein Bußgeld einhandeln, müssen auch 2008 nicht damit rechnen, dass die Strafe in Deutschland vollstreckt wird. Grund: Die Bundesregierung schafft die seit dem 22. März 2007 überfällig Umsetzung der so genannten EU-Knöllchen-Richtlinie aller Voraussicht auch 2008 nicht. Das deutsche Gesetz soll erst zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. bg

Weitere Infos über den neuen Bußgeldkatalog 2009 erhalten Sie hier:

Bußgeldkatalog

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