Reduzierung der Steuerf?rderung von Biosprit bis 2012
16 August, 2006
Mit dem neuen Energiesteuergesetz wird die steuerliche Beg?nstigung von Biodiesel und Pflanzen?l ab dem 1. August 2006 bis 2012 in Stufen verringert.
Bislang wurde Biodiesel in Reinform und als Beimischung zu fossilem Kraftstoff mit der bisherigen Steuerfreiheit deutlich "?berf?rdert".
Bei Pflanzen?l setzt die Besteuerung erst 2008 ein. Die in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Biokraftstoffe bleiben weiterhin von der Mineral?lsteuer befreit.
Autogas wird noch bis 2018 beg?nstigt.
Steuers?tze Biodiesel Steuers?tze Pflanzen?l
01.08.2006 bis 2007: 9 Cent / Liter 2006-2007: 0 Cent / Liter
2008: 15 Cent / Liter 2008: 10 Cent / Liter
2009: 21 Cent / Liter 2009: 18 Cent / Liter
2010: 27 Cent / Liter 2010: 26 Cent / Liter
2011: 33 Cent / Liter 2011: 33 Cent / Liter
2012: 45 Cent / Liter 2012: 45 Cent / Liter
Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Beimischungsquote von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen (Beimischungszwang) wird sp?ter gesondert geregelt.
Damit soll die Mineral?lwirtschaft verpflichtet werden, fossilen Kraftstoffen bestimmte Anteile Biokraftstoff beizumischen.
Das Energiesteuergesetz l?st das bisherige Mineral?lsteuergesetz ab. Es gilt also k?nftig f?r fast alle Energieerzeugnisse: f?r Benzin, Diesel und Heiz?le, f?r Erdgas, Fl?ssiggase und Biokraftstoffe.
Ausgenommen sind Holz und Torf. Die Steuertarife ?ndern sich nicht.
Neu ist, dass Steinkohle, Braunkohle und Koks k?nftig besteuert werden. Allerdings sind alle Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung dienen, grunds?tzlich von der Steuer befreit.
Mit der Neuregelung setzt die Bundesregierung die Europ?ische Energiesteuerrichtlinie vom 27. Oktober 2003 in deutsches Recht um. Alle Energieerzeugnisse in Europa sollen m?glichst gleichm??ig besteuert werden. Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und gr??ere Anreize f?r einen effizienten Energieverbrauch geschaffen.
Quelle: Bundesregierung.de
Steuers?tze Biodiesel Steuers?tze Pflanzen?l
01.08.2006 bis 2007: 9 Cent / Liter 2006-2007: 0 Cent / Liter
2008: 15 Cent / Liter 2008: 10 Cent / Liter
2009: 21 Cent / Liter 2009: 18 Cent / Liter
2010: 27 Cent / Liter 2010: 26 Cent / Liter
2011: 33 Cent / Liter 2011: 33 Cent / Liter
2012: 45 Cent / Liter 2012: 45 Cent / Liter
Die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Beimischungsquote von Biokraftstoffen zu fossilen Kraftstoffen (Beimischungszwang) wird sp?ter gesondert geregelt.
Damit soll die Mineral?lwirtschaft verpflichtet werden, fossilen Kraftstoffen bestimmte Anteile Biokraftstoff beizumischen.
Das Energiesteuergesetz l?st das bisherige Mineral?lsteuergesetz ab. Es gilt also k?nftig f?r fast alle Energieerzeugnisse: f?r Benzin, Diesel und Heiz?le, f?r Erdgas, Fl?ssiggase und Biokraftstoffe.
Ausgenommen sind Holz und Torf. Die Steuertarife ?ndern sich nicht.
Neu ist, dass Steinkohle, Braunkohle und Koks k?nftig besteuert werden. Allerdings sind alle Energieerzeugnisse, die zur Stromerzeugung dienen, grunds?tzlich von der Steuer befreit.
Mit der Neuregelung setzt die Bundesregierung die Europ?ische Energiesteuerrichtlinie vom 27. Oktober 2003 in deutsches Recht um. Alle Energieerzeugnisse in Europa sollen m?glichst gleichm??ig besteuert werden. Dadurch werden Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und gr??ere Anreize f?r einen effizienten Energieverbrauch geschaffen.
Quelle: Bundesregierung.de
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