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KfzSteuer - Risikieren Sie nicht Ihre KfzSteuer Vergünstigung

29 November, 2007

Wer trotz bestehender Umrüstmöglichkeit und Kulanzzusage nicht umrüsten lässt, riskiert seine KfzSteuer Vergünstigung und Feinstaubplakette zu verlieren.

Dieselpartikelfilter-Nachrüstung und KfzSteuer Vergünstigung.
Bundesregierung greift ADAC-Vorschläge auf.
ADAC sieht jetzt die Werkstätten in der Pflicht
Autofahrer, die in gutem Glauben einen Partikelfilter haben nachrüsten lassen, müssen keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn der Dieselpartikelfilter nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Einbaubetriebe werden mangelhafte Partikelfilter für den Autobesitzer kostenfrei auswechseln. Außerdem werden bereits gewährte KfzSteuer Erleichterungen und ausgegebene Umweltplaketten nicht zurückgefordert. Diese Regelung, die die Bundesregierung jetzt mit den Verbänden der Ersatzteilbranche und des Kfz-Gewerbes ausgehandelt hat, wird vom ADAC außerordentlich begrüßt. Der Club sieht damit seine dringendste Forderung erfüllt, die betroffenen Autofahrer können aufatmen.

Der ADAC geht davon aus, dass der Umbau in circa 70 Prozent der Fälle problemlos möglich ist. Bei den restlichen 30 Prozent wird geklärt, ob und wie in absehbarer Zeit Abhilfe geschaffen werden kann. Gegebenenfalls muss der Originalzustand wiederhergestellt werden. Wer trotz bestehender Umrüstmöglichkeit und Kulanzzusage nicht umrüsten lässt, riskiert seine KfzSteuer Vergünstigung und Feinstaubplakette zu verlieren.

Damit sind jetzt die Einbaubetriebe in der Pflicht. Der ADAC fordert, dass die Werkstätten den Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, wann und wie die Mängel beseitigt werden sollen. Wo dies nicht erfolgt, rät der ADAC den Autofahrern sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls im Rahmen der Sachmängelhaftung seine Ansprüche geltend zu machen. Dies sollte zeitnah geschehen, da Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon nach zwölf Monaten verjähren können.
Rückfragen:
Maximilian Maurer
Tel.: 089/7676-2632

Weitere Infos zur KfzSteuer Vergünstigung finden Sie hier:
KfzSteuer

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