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Bußgeld - Risiken bei grob fahrlässigem Verhalten

20 November, 2007

Wer bei Rot über die Ampel fährt oder unangemessen schnell fährt,
zahlt nicht nur ordentlich Bußgeld, sondern handelt grob fahrlässig.

Autofahrer unterschätzen Bußgeld und Konsequenzen bei grob fahrlässig verursachter Unfälle.
Studie: Zwei Drittel der Autofahrer verzichten auf Absicherung.
Im vergangenen Jahr ereigneten sich mehr als 400.000 Unfälle aufgrund von Fehlverhalten am Steuer. Viele davon wurden durch grob fahrlässiges Verhalten verursacht. Trotzdem sind lediglich
34 Prozent der Autofahrer bereit, grob fahrlässig herbeigeführte
Schäden zu versichern. Junge Fahrer unter 30 Jahren zeigen dabei noch
die größte Bereitschaft, nicht nur das entsprechende Bußgeld zu zahlen, sondern auch grob fahrlässig verursachte Schäden
abzudecken (58 Prozent). Auch die Fahrer von Kleinwagen zahlen außer dem Bußgeld auch eher diese Zusatzleistung (39 Prozent). Das ergab die Studie "Kundenkompass Kfz-Versicherung" von AXA in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.

Wegfall des "Alles-oder-Nichts-Prinzips" beseitigt nicht alle Risiken.

Wer bei Rot über die Ampel fährt oder unangemessen schnell fährt,
zahlt nicht nur ordentlich Bußgeld, sondern, handelt grob fahrlässig. Nach derzeit geltendem Recht muss die Versicherung in einem solchen Fall nur den Haftpflichtschaden, nicht aber den Kaskoschaden übernehmen. Einige Versicherer, wie zum Beispiel AXA, verzichten jedoch auf die sogenannte Einrede der groben Fahrlässigkeit und zahlen den Schaden vollständig. Ausgenommen sind meist nur der grob fahrlässig verursachte Fahrzeugdiebstahl oder Schäden, die durch Alkohol- und Drogeneinfluss verursacht wurden. Für diese Leistung muss der Versicherte keinen Aufpreis zahlen.

Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) am
1. Januar 2008 zahlen Versicherungsgesellschaften auch bei grob
fahrlässig herbeigeführten Schäden. Das Gesetz schreibt jedoch vor,
dass die Leistung in diesen Fällen jeweils um den Prozentsatz
gekürzt werden darf, der auf das Mitverschulden der Versicherten
zurückzuführen ist. Wer seinen Schaden vollständig erstattet haben
möchte, sollte bei der Wahl seiner Police auch nach Inkrafttreten des
neuen Gesetzes darauf achten, dass die Versicherung grob fahrlässig
verursachte Schäden ohne Abzug übernimmt.

Weitere Infos über Bußgeld bzw. grob fahrlässigem Handeln finden Sie hier:
Bußgeld

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