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Kfz Steuer - Einspruch der Kfz Steuer Wohnmobil-Erhöhung

19 November, 2007

Bei Einsprüchen von Wohnmobilbesitzern gegen die Erhöhung der Kfz Steuer müssen die Finanzämter im Freistaat einem Ruhen des Verfahrens nach § 363 der Abgabenordnung zustimmen.

Kfz-Steuer in Bayern: Bayern lässt ruhen. Als eines der letzten Bundesländer schwenkt Bayern auf einen bürgerfreundlichen Weg ein: Bei Einsprüchen von Wohnmobilbesitzern gegen die Erhöhung der Kfz Steuer müssen die Finanzämter im Freistaat einem Ruhen des Verfahrens nach § 363 der Abgabenordnung zustimmen. Dies stellte das bayerische Finanzministerium jetzt auf Nachfrage der Reisemobil Union (RU) klar. Ministerialdirigent Eckehard Schmidt erklärte, dass das Bayerische Landesamt für Steuern eine Anweisung vom 22. August 2007 an die Finanzämter entsprechend präzisieren wird. Die Entscheidungsbefugnis der einzelnen Finanzbeamten in Einzelfällen, die zu einer uneinheitlichen Behandlung der Steuerbürger in verschiedenen Finanzämtern geführt hat, schränkte das Finanzministerium damit weitestgehend ein. „Dies ist eine erfreuliche Entwicklung für die Wohnmobilbesitzer“, beurteilt Peter Broszio die Klarstellung durch das bayerische Finanzministerium. „Wir sehen damit unsere Rechtsauffassung bestätigt“, so der Projektleiter „Wohnmobilsteuerklage“ der RU. Gleichzeitig fordert er die Besitzer von Reisemobilen auf, Ihre Steuerbescheide nicht widerspruchslos hinzunehmen und Einspruch dagegen einzulegen. Die Reisemobil Union böte hierfür alle notwendige Unterstützung.

Seit August 2007 ist die Musterklage der Reisemobil Union gegen die verfassungswidrigen Bestandteile des Gesetzes zur Erhöhung der
Kfz Steuer für Wohnmobile am Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken anhängig. Auch am Finanzgericht München hat der Dachverband der Reisemobilfahrer eine Musterklage laufen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Verfahren gegen das Steuererhöhungsgesetz. In den Finanzverwaltungen der Bundesländer werden Einspruchsverfahren bisher höchst unterschiedlich behandelt. „Die Kfz Steuer muss bundesweit einheitlich gehandhabt werden - eine Ungleichbehandlung von Steuerbürgern ist hier verfassungsrechtlich nicht zulässig“, stellt Broszio klar. Sie sei aber bislang eher die Regel als die Ausnahme gewesen.

Übersicht über anhängige Verfahren (Tabelle)
Aktenzeichen Klagegegenstand Gericht Anmerkung
2 K 1439/07 Verstoß gegen Rückwirkungsverbot,Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot,echtes Wohnmobil Finanzgericht des Saarlandes, Saarbrücken Musterklage Reisemobil Union
4 K 2853/07 Verstoß gegen Rückwirkungsverbot,Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot,unechtes Wohnmobil Finanzgericht München Musterklage Reisemobil Union
5 K 2529/07 Verstoß gegen Rückwirkungsverbot,Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot,echtes Wohnmobil Finanzgericht Kassel Klage unterstützt durch Reisemobil Union
IX R 26/07 Verstoß gegen Rückwirkungsverbot,Geländewagen Bundesfinanzhof Einzelkage,Kläger unbekannt
6K 2378/05 Verstoß gegen Rückwirkungsverbot,Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot,unechtes Wohnmobil Finanzgericht Köln Musterklage Proallrad
14 K 209/07 Verstoß gegen Rückwirkungsverbot,echtes Wohnmobil Finanzgericht Hannover Musterklage ADAC
4 K 2875/07 Verstoß gegen Rückwirkungsverbot,echtes Wohnmobil Finanzgericht München Klage unterstützt durch ADAC
1 K 367/07 Verstoß gegen Rückwirkungsverbot,unechtes Wohnmobil Finanzgericht Greifswald Musterklage ADAC
(Stand: 29. September 2007, Quelle: Reisemobil Union)

Reisemobil Union unterstützt Wohnmobileigner aktiv.
Die von der RU organisierte erste Musterklage wurde am 8. August 2007 eingelegt, am 16. August 2007 teilte das Finanzgericht des Saarlandes das Aktenzeichen mit. Das Verfahren beanstandet die grundgesetzwidrige steuerliche Rückwirkung und Ungleichbehandlung von Kraftfahrzeugen der Klasse M SA (Wohnmobile) durch das 3. Änderungsgesetz zum Kfz Steuergesetz. Finanziert werden die erforderlichen Musterklagen durch Spenden, die die RU seit dem 18. Juni 2007 eingeworben hat. Nach einem langen und sehr kontroversen Gesetzgebungsverfahren wurde das beanstandete Gesetz am 21. Dezember 2006 verkündet und wirksam. Es wurde für 20 Monate rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft gesetzt. Das Gesetz verschärft die steuerrechtliche Definition „Wohnmobil“ und führte eine eigene Bemessungsgrundlage mit teureren Steuersätzen ein. Außerdem legte es die höhere Steuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 fest.

Die Reisemobil Union hält für Wohnmobilfahrer umfangreiches Informationsmaterial und Mustertexte für Schreiben an die Finanzämter bereit. Die Texte sind im Internet unter www.reisemobil-union.de bereitgestellt. Aktuelle Informationen stellt auch das RU-Mitglied camperline.de telefonisch (06172-457 000), per Faxabruf (05121-511 500) oder im Internetforum (forum.camperline.de) bereit.
Tipp: Wer keinen Internetzugang besitzt, kann das Info-Paket der RU per Post anfordern. Dazu einen mit 1,45 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag (DIN B4) sowie
1,10 Euro in Briefmarken senden an:
Reisemobil Union e.V., Geschäftsstelle Uwe Streit, Walderbenweg 49, 47269 Duisburg.
Kfz Steuer-Erhöhung - Auch wenn durch die massiven Proteste der Reisemobilisten die Steuererhöhung abgemildert wurde, bleibt eine unverhältnismäßige Steuerbelastung für Reisemobile bestehen. Dies wird verstärkt durch die rückwirkende Steuererhöhung. Die RU stellt den Mitgliedern Basistexte für Einsprüche gegen die aktuellen Steuerbescheide zur Verfügung und organisiert das weitere rechtliche Vorgehen. Die erste Musterklage gegen verfassungswidrige Bestandteile des Steuererhöhungsgesetzes wurde Anfang August 2007 am Finanzgericht des Saarlandes eingelegt. www.reisemobil-union.de/ openpr.de

Weitere Fakten und Daten bezüglich Kfz Steuer finden Sie hier:
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