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Bußgeldkatalog - geplante Bußgelder 2008

28 Oktober, 2007

Heftike Kritik an Tiefensee wegen der Veröffentlichung des für 2008 geplanten Bußgeldkatalogs sowie der geplanten erhöhten Bußgelder.

Die neuen, erhöhten Bußgelder für 2008 haben allgemein für heftige Kritik gesorgt. Nach den Plänen des Bundesministeriums sollen im neuen Bußgeldkatalog 2008 Raser mit bis zu 680 Euro zur Kasse gebeten werden, statt wie jetzt mit 425 Euro. Bei Trunkenheit sollen 500 Euro fällig sein - doppelt soviel wie derzeit. Drängler sollen 400 statt 250 Euro zahlen, notorische Linksfahrer 80 statt 40 Euro.

Als Ziel der geplanten Verschärfung nannte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, die Vernünftige noch besser vor den Unvernünftigen zu schützen. Die neuen Bußgelder sollen noch in diesem Jahr Gesetz werden und von 2008 an gelten. Die Änderungen gehen laut Tiefensee auf Forderungen der Landesverkehrsminister zurück.

Hier die Auflistung der geplanten Bußgelder für 2008:
Quelle: Bundesverkehrministerium

Drängeln oder zu dicht auffahren
bisher: 250 Euro - künftig: 400 Euro

Behindern durch ständiges Linksfahren
bisher: 40 Euro - künftig: 80 Euro

auf Autobahnen die Vorfahrt missachten
bisher: 50 Euro - künftig: 75 Euro

bis 10 Stundenkilometer zu schnell
bisher: 15 Euro - künftig: 20 Euro

mehr als 60 Stundenkilometer zu schnell
bisher: 425 Euro - künftig: 680 Euro

ein Radarwarngerät benutzen
bisher: 75 Euro - künftig: 150 Euro

Teilnahme an illegalen Straßenrennen
bisher: 150 Euro - künftig: 250 Euro

Alkohol am Steuer (erstmals erwischt)
bisher: 250 Euro - künftig: 500 Euro

als Fahrer mit dem Handy telefonieren
bisher: 40 Euro - künftig: 70 Euro

beim Rechtsabbiegen Fußgänger oder Radfahrer gefährden
bisher: 40 Euro - künftig: 70 Euro

Höchststrafe bei überladenem Lkw
bisher: 225 Euro - künftig: 425 Euro

Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrer
bisher: 100 Euro - künftig: 180 Euro

Lkw nicht verkehrssicher, Bußgeld für den Fahrzeughalter
bisher: 150 Euro - künftig: 270 Euro

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrer
bisher: 40 Euro - künftig: 75 Euro

Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot, Bußgeld für den Fahrzeughalter
bisher: 200 Euro - künftig: 380 Euro

Bußgeldkatalog

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