Voraussichtliche Sachbezugswerte ab Januar 2018
17 Oktober, 2017
Die voraussichtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft ab 01. Januar 2018 wurden jetzt vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegt.
Ab 01.01.2018 sollen sich die maßgeblichen Werte für freie Unterkunft bzw. Verpflegung erhöhen.
Der kalendertägliche Sachbezugswert für Verpflegung ab Januar 2018:
- Frühstück: Erhöhung um 3 Cent = neu: 1,73 Euro, bisher 1,70 Euro
- Mittagessen: Erhöhung um 6 Cent = neu: 3,23 Euro, bisher 3,17 Euro
- Abendessen: Erhöhung um 6 Cent = neu: 3,23 Euro, bisher 3,17 Euro
Der Sachbezugswert für Verpflegung erhöht sich voraussichtlich bundeseinheitlich ab 01. Januar 2018 um 5 Euro auf 246 Euro monatlich.
Der Sachbezugswert für die Unterkunft und Miete erhöht sich voraussichtlich bundeseinheitlich ab 01. Januar 2018 um 3 Euro auf 226 Euro monatlich, das entspricht kalendertäglich 7,53 Euro.
Die Werte des Verordnungsentwurf zur „Zehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ werden meist nicht mehr geändert. ub/dom
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- Mittagessen: Erhöhung um 6 Cent = neu: 3,23 Euro, bisher 3,17 Euro
- Abendessen: Erhöhung um 6 Cent = neu: 3,23 Euro, bisher 3,17 Euro
Der Sachbezugswert für Verpflegung erhöht sich voraussichtlich bundeseinheitlich ab 01. Januar 2018 um 5 Euro auf 246 Euro monatlich.
Der Sachbezugswert für die Unterkunft und Miete erhöht sich voraussichtlich bundeseinheitlich ab 01. Januar 2018 um 3 Euro auf 226 Euro monatlich, das entspricht kalendertäglich 7,53 Euro.
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