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Einräder, E-Skater, Hoverboards: Führerschein, Zulassung, Vorschriften

21 Juni, 2017

Infos zu Vorschriften, Zulassung, Führerschein und Pflichtversicherungsgesetz: Fun-Mobile wie Hoverboards, Einräder, oder E-Skater erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Doch da die futuristisch aussehenden Vehikel mit dem E-Antrieb

mehr als 6 km/h schnell werden können, stellen sie vor dem Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern Kraftfahrzeuge.

Spaß-Vehikel: Ab 6 km/h hört der Spaß auf
Die für die Freizeit gedachten Fortbewegungsmittel wie Einräder, E-Skater oder Hoverboards sind mit Vorsicht zu genießen. Denn auf der Straße lauern verkehrsrechtliche Fallstricke, und da könnte so manchem Fahrer das Lachen vergehen.
Doch da die futuristisch aussehenden Vehikel mit dem Elektroantrieb mehr als 6 km/h schnell werden können, stellen sie vor dem Gesetz keine Spaßmobile mehr dar, sondern Kraftfahrzeuge. Und für deren Betrieb ist ein Führerschein nötig. Der Fahrer macht sich also gegebenenfalls des Fahrens ohne Führerschein schuldig. Darauf stehen Geld- und sogar Freiheitsstrafen.

Und es kommt noch dicker:
Denn die Geräte sind als Kraftfahrzeuge derzeit nicht zugelassen, da an ihnen Beleuchtung und Bremse ebenso fehlen wie eine Klingel bzw. ein anderes Warnsignal.

Das bedeutet juristisch:
Der Betrieb eines solchen Boards auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist illegal.

Zudem macht sich ein Hoverboarder im öffentlichen Raum auch noch einer weiteren Straftat schuldig:
des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG). Denn als Kraftfahrzeug müsste das fahrbare Brett versichert sein. Besonders unangenehme Folgen sind absehbar, wenn es mit dem Spaßmobil zum Unfall kommt. Denn dann zahlt auch keine Haftpflichtversicherung.

Daher:
Rechtlich auf der sicheren Seite ist man mit den kleinen Fahrzeugen nur auf dem Privatgelände. mid/wal

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