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Gerichturteil: Scheckheftgepflegt

06 April, 2017

Die Formulierung scheckheftgepflegt wird in vielen Kfz Kaufverträgen verwendet, doch was genau bedeutet dies für

eine Privatperson beim Gebrauchtwagenverkauf?

Gerichturteil des Amtsgerichts München, Az.: 191 C 8106/15:
Wer als Privatperson ein Fahrzeug als scheckheftgepflegt anbietet, so ist dies später beim Gebrauchtwagenverkauf an eine Privatperson als Beschaffenheitsvereinbarung urteilsfähig mit der Wirkung, dass ein vereinbarter Ausschluss von etwaigen Gewährleistungsansprüchen nicht gültig ist, falls der Verkäufer tatsächlich seinen PKW nicht regelmäßig scheckheftgepflegt hat. jlp

Beim Gebrauchtwagenverkauf ist es sinnvoll, dass der Verkäufer auch die entsprechenden Rechnungen oder sonstige Dokumente der Kfz-Werkstatt, die die jeweiligen Autoinspektionen durchgeführt hat, zum Scheckheft zusätzlich aushändigt.

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