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Wende im Feinstaubstreit

28 September, 2007

Leipzig/Berlin (ots) - Bundesverwaltungsgericht best?tigt erstmals
h?chstrichterlich einklagbares "Recht auf saubere Luft" - Betroffene
B?rger k?nnen nun in bis zu 70 St?dten wirksame Ma?nahmen bis hin zu
Fahrverboten f?r ungefilterte Dieselstinker kurzfristig einklagen -
Deutsche Umwelthilfe k?ndigt weitere Musterklagen an, wo Kommunen
nicht unverz?glich handeln

Leipzig/Berlin, 27. September 2007: Von hohen Feinstaubbelastungen
betroffene B?rger haben in Deutschland ein vor Gericht einklagbares
subjektives "Recht auf saubere Luft". Betroffene k?nnen ihre
Stadtverwaltungen seit heute zu Sofortma?nahmen zur Verbesserung der
Luftqualit?t (bis hin zu umfassenden Fahrverboten f?r Dieselstinker)
zwingen, wenn Aktionspl?ne der jeweiligen Bundesl?nder zur Eind?mmung
des Feinstaubrisikos noch nicht in Kraft getreten sind. Das entschied
heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz.

Die Bundesrichter stellten au?erdem klar, dass als
"verh?ltnism??ige Ma?nahme" gegen die Feinstaubbelastung insbesondere
Verkehrsbeschr?nkungen wie Durchfahrtsverbote f?r besonders stark
Dieselru? emittierende Fahrzeuge und die Einrichtung wirksamer
Umweltzonen in Betracht kommen.

"Der heutige Spruch des Bundesverwaltungsgerichts ist ein
Durchbruch im Kampf gegen das Feinstaubproblem. Viele hunderttausend
vom Dieselru? betroffene B?rger in den Ballungszentren k?nnen bald
aufatmen", kommentierte DUH-Bundesgesch?ftsf?hrer J?rgen Resch den
Richterspruch. "Die DUH wird aufbauend auf dieser
Grundsatzentscheidung nun in ausgew?hlten Kommunen Eilverfahren zur
Durchsetzung wirksamer Verkehrslenkungsma?nahmen initiieren. In etwa
70 St?dten und Ballungsr?umen stehen Verkehrssperrungen f?r
ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge bevor - und zwar binnen
weniger Monate, durchgesetzt von den unter der Luftverschmutzung
leidenden Anwohnern."

Der Entscheidung der Leipziger Bundesrichter lag eine Klage des
M?nchner B?rgers Dieter Janecek zugrunde, der sich mit Unterst?tzung
der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) seit mehr als zwei Jahren gegen
die massive ?berschreitung der EU-weit g?ltigen Feinstaubgrenzwerte
in seiner Wohnstra?e, der Landshuter Allee, wehrt. Das Gericht
entschied, dass der Kl?ger von der Stadt M?nchen - unabh?ngig davon,
ob und wann die bayerische Staatsregierung mit lang- und
mittelfristig wirkenden Aktionspl?nen eingreift - zu Recht so
genannte planunabh?ngige Ma?nahmen verlangt.

"Dieses Urteil macht tausenden Anwohnern der M?nchner
Hauptverkehrsadern und dar?ber hinaus gro?e Hoffnung", erkl?rte
Janecek unmittelbar nach Verk?ndung des Beschlusses in Leipzig. "Die
Betroffenen k?nnen es sich ?berwiegend nicht leisten, aus den hoch
belasteten Zonen wegzuziehen und haben nun einen von h?chsten
Richtern best?tigten Anspruch darauf, dass die Landeshauptstadt
M?nchen und der Freistaat kurzfristig ein Lkw-Durchfahrtsverbot
verh?ngen muss und die Einrichtung einer effektiven und ehrlichen
Umweltzone beschleunigt wird".

DUH-Anwalt Remo Klinger: "Jetzt setzt sich durch, was wir schon
immer gesagt haben: Es gibt ein Recht auf saubere Luft. Und es kann
von jedem Betroffenen eingeklagt werden. Die St?dte m?ssen nun
unverz?glich gegen die teilweise massiven Grenzwert?berschreitungen
bei Feinstaub vorgehen."

Die Landshuter Allee in M?nchen z?hlt nach den Ver?ffentlichungen
des Umweltbundesamtes zu den bundesweit am st?rksten belasteten
Stra?en. Feinstaub gilt als das derzeit schwerwiegendste
Luftreinhalteproblem in Deutschland und geht entlang der am h?chsten
belasteten Hauptverkehrsadern vor allem auf die Emissionen von Pkw-
und Lkw-Dieselmotoren zur?ck. Die DUH unterst?tzte deshalb seit 2005
in insgesamt f?nf Gro?st?dten betroffene B?rger bei ihren Klagen
gegen die Feinstaubbelastung. Untersuchungen der
Weltgesundheitsorganisation WHO hatten ergeben, dass in Deutschland
insgesamt 75.000 Menschen vorzeitig an der Feinstaubbelastung
sterben. Im Durchschnitt verlieren die Opfer zehn Jahre ihrer
Lebenszeit.

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