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Juristen-Verbände lehnen Fahrverbot für Straftäter ab

25 Januar, 2017

Ist ein Fahrverbot für Kriminelle angemessen? Das Bundeskabinett hat ein Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe

beschlossen.
Die Rechtsexperten auf dem 55. Verkehrsgerichtstag in Goslar befassen sich in einem der sieben Arbeitskreise mit der Frage, ob ein Fahrverbot für Kriminelle angemessen ist, auch wenn deren tat nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Der Deutsche Anwaltsverein und der Deutsche Richterbund sind gegen diesen Führerscheinentzug.
Das Bundeskabinett hat ein Fahrverbot als mögliche Nebenstrafe - also beispielsweise zusätzlich zu einer verhängten Geldstrafe - beschlossen. Nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) überzeugt dieser Vorschlag nicht. "Ein Fahrverbot als zusätzliche Sanktion für allgemeine Straftaten führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von Straftätern", sagt Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand vom DAV.
Fahrverbote sollen dem Gesetzentwurf zufolge auch Auswirkungen auf die Entscheidung haben können, ob eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. "Im Ergebnis bedeutet das: Wer eine Fahrerlaubnis besitzt, kommt möglicherweise mit einer Bewährungsstrafe davon, wer keine besitzt, muss unter Umständen in Haft", sagt Hillebrand. Dieses Ergebnis sei nur schwer mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar.
Neben den rechtlichen Bedenken sieht der DAV aufgrund der personellen Ressourcen der Polizei kaum Möglichkeiten, solche Fahrverbote zu überprüfen. "Ein Fahrverbot, dessen Einhaltung nicht kontrolliert wird, ist sinnlos", so Hillebrand. Und auch an der abschreckenden Wirkung von Fahrverboten hat der Verkehrsexperte Zweifel.
Gleichlautende Kritik kommt vom Deutschen Richterbund, der ebenfalls eine Ausdehnung auf Straftaten wie Diebstahl oder Körperverletzung ablehnt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch) bezeichnete der Vorsitzende, Jens Gnisa, Fahrverbote als Nebenstrafe für Taten, die nichts mit dem Straßenverkehr zu tun haben, als ungerecht und kaum zu kontrollieren. mid/Mst
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Fahrverbot für Täter von Straftaten, die keinen Bezug zum Straßenverkehr haben? Das lehnen Juristenverbände ab.

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