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Kfz Versicherung - Außerordentliche Kündigung

20 Dezember, 2016

Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht in der Kfz Versicherung: Sie können auch im Dezember noch Ihre Autoversicherung wechseln und dabei bares Geld sparen. Ist Ihre Versicherungsprämie teurer geworden,

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auf Grund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich dadurch der Umfang Ihres Versicherungsschutzes erhöht hat bzw.
ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist, dann können Sie den Versicherungsvertrag vorzeitig beenden und haben das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

Das bedeutet, Ihre Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Benachrichtigung über die Prämienerhöhung Ihrem Versicherer vorliegen. Hierbei ist das Eingangsdatum bei der Versicherungsgesellschaft entscheidend.

Wurde auch Ihre Kfz Versicherung zum 01. Januar 2017 erhöht, dann können Sie bares Geld sparen.

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