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StVO 2017: Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer

02 Dezember, 2016

Der Paragraph 21 StVO schreibt ab Februar 2017 eine Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer vor. Verbotswidrig handeln Sie:

- wenn Sie das vorgeschriebene Rollstuhl- oder Rollstuhlnutzer- Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt haben,

- wenn Sie fahrlässig oder vorsätzlich im Sinne des § 24 Straßenverkehrsgesetzes als Fahrer bzw. Fahrzeughalter nicht sichergestellt haben, dass das Rollstuhlnutzer- oder Rollstuhl- Rückhaltesystem in der vom Hersteller des jeweiligen Systems vorgesehenen Art und Weise während der Fahrt betrieben wurde.

Die Verkehrsverstöße werden ab 01. Februar 2017 gemäß gültigen Bußgeldkatalog bestraft. Die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung, kurz BKatV wurde um drei neue Bußgeld-Tatbestände erweitert. ub/dom

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