Aktuelle Auto News
 



Fahrtkostenabrechnung: Fahrtkosten absetzen auf die dreiste Art

05 September, 2016

Wichtiges Urteil zur Fahrtkostenabrechnung: Fahrtkosten sind steuerlich absetzbar, doch wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, gilt das aber nicht unbegrenzt.

So mancher Freiberufliche ist im Einreichen von Fahrtkosten beim Finanzamt mindestens so geübt wie in seinem Job selbst. Und dies als Werbungskosten abzusetzen, ist ja auch völlig rechtens, wenn es sich um sachlich begründete beruflich bedingte Fahrten handelt - und zwar jede einzelne Fahrt. Theoretisch! Übertreiben sollten es Autofahrer dabei aber nicht, wie ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zeigt.
Im verhandelten Fall (Az. IX R 18/15) hatte ein Vermieter laut dem Infodienst Recht und Steuern der LBS in einem Jahr 380 Fahrten angegeben - zur Erledigung von Verwaltungs- und Aufsichtsaufgaben bei mehreren Objekten. Die Fahrtkostenabrechnung sollte dabei je gefahrenem Kilometer (je 30 Cent) erfolgen. Das aber wollte das zuständige Finanzamt nicht akzeptieren und "lediglich" die für den Mann unattraktivere Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer anwenden.
Zu Recht, urteilte der BFH. Der Mann unterhalte, vergleichbar mit einem Arbeitnehmer, eine regelmäßige Tätigkeitsstätte in seinem Vermietungsobjekt, da er dort schwerpunktmäßig tätig sei. Daher müsse er sich mit der Entfernungspauschale zufriedengeben. mid/ts

Diese Berichte rund um das Thema "Fahrtkosten absetzen" könnten Sie auch interessieren:
Die neuen Spesensätze
Aktuelle Benzinpreise auf einen Blick
Michelin, Google, ADAC Routenplaner im Vergleich
Verkehrsdienste - Adressen und Aufgaben

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights