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Aber sicher: Ob privat oder im Gewerbe - Ladung muss verzurrt sein

10 August, 2016

Wer an Ladungssicherheit denkt, hat meist große Container, Stahlplatten oder Baumaschinen auf schweren

Lastwagen vor Augen. Gewiss bergen diese gewichtigen Transportgüter große Gefahren, wenn sie nicht korrekt gesichert sind und es bei einer Notbremsung oder in Kurven zum Verrutschen des Ladeguts kommt. Oft sind dann Unfälle und sogar Verletzungen Dritter die Folge. Nicht nur zur Ferien- und Reisezeit sollten sich alle Autofahrer an ihre Pflichten erinnern. Der § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass Ladung (und auch Gepäck) so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.
Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (allgemeine Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall mit Sachschaden) mit Bußgeld in Höhe von 35 bis 75 Euro und 1 Punkt im Verkehrsregister bestraft werden. Eine Straftat (etwa Verkehrsunfall mit Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Soweit das Gesetz.
Doch wenn die richtige Sicherung schwerer Ladung noch allenthalben als notwendig erachtet wird, sieht der Umgang mit den rechtlichen Verpflichtungen des Halters, Verladers oder Fahrers im Kleingewerbe ganz anders aus. Roland Behrendt, Geschäftsführer eines Heizungsbauunternehmens im Rhein-Main-Gebiet und Betreiber von fünf Firmenwagen, hat in der Vergangenheit bereits unangenehme Erfahrungen damit gemacht: "Wenn bei einem Kunden die Heizung ausfällt, dann ist gerade im Winter Eile geboten, da machen uns die Auftraggeber richtig Dampf", sagt der Installations-Meister. Schließlich fürchten viele, dass Leitungen bei Frost einfrieren, abgesehen davon, dass in Büro oder Wohnung beißende Kälte nicht gerade für gute Laune sorgt. Ein Geselle des Betriebs hatte einen Heizkessel (Gewicht insgesamt knapp 100 Kilogramm) in einen Transporter geladen und aufgrund der Dringlichkeit des Auftrags den schweren Brocken nur notdürftig gesichert. "Es wird auf der kurzen Fahrt schon nichts passieren", ist die häufigste und oftmals falsche Annahme in diesen Fällen. Prompt kam es auf schneebedeckter Fahrbahn kurz vor dem Erreichen des Fahrtziels zu einem Unfall, der Transporter prallte gegen eine Straßenbegrenzung, der Heizkessel bohrte sich samt Verpackung durch die blecherne Seitenwand des Fahrzeugs. Glücklicherweise kam es nicht zu Personenschäden. Der Kessel jedoch war nicht mehr funktionstauglich, der Kunde war sauer, die Reparatur des Transporters kostete einige Tausend Euro.
Seit dem fährt beim Heizungsbauer kein Wagen mehr mit ungesicherter Ladung vom Hof. "Das Risiko", so Behrendt, "ist einfach zu groß." Bei anderen Handwerkern setzt sich diese Erkenntnis nur langsam durch. Manch ein Malerbetrieb ist mit Farbeimern und Leitern unterwegs, die nur notdürftig im Laderaum verstaut sind. Express-Lieferdienste schieben Kisten und Kästen einfach in den Kofferraum ihres Kombis oder Transporters. Kommt es zur Notbremsung, einem Ausweichmanöver oder sogar zu einem Unfall, entwickeln all diese Güter ein gefährliches Eigenleben. Und in den meisten Personenwagen, die im Firmenauftrag auf Reisen sind, ist es mit dem Bewusstsein, wie gefährlich kinetische Energie sein kann, nicht weit her. Zwar sind schwere Transportgüter im Koffer- oder Laderaum eines Fahrzeugs meist gut untergebracht, aber selbst ein vollgepacktes Pilot-Case, das ungesichert im Kofferraum steht, kann beim Verrutschen in Kurven die Fahrstabilität des Wagens kritisch verschlechtern. Ganz zu schweigen von Gegenständen, die im Innenraum mitgenommen werden. Die Rückbank oder Hutablage sind die denkbar schlechtesten Orte, um einen Aktenkoffer oder die Palette Katzenfutter zu transportieren.
Ein Beispiel: Bei einem Frontalaufprall von 50 km/h, bei dem alle Rückhaltesysteme wie Gurte und Airbags in Sekundenschnelle aufs Äußerste gefordert werden, bekommt ein ungesichertes, 0,3 Kilogramm schweres Handy die Wucht von 29 Kilogramm, mit der es auf ein Hindernis, das seine Flugbahn behindert, aufschlägt. Im günstigsten Fall ist dies die Armaturentafel, im ungünstigsten der Hinterkopf des Fahrers. Ein etwa ein Kilogramm schwerer Laptop nimmt beim 50-km/h-Aufprall unglaubliche 143 Kilogramm zu. Ein Wasserkasten wiegt dann fast so viel wie ein Mittelklasse-Auto und ein 40 Kilogramm schwerer Hund überschreitet die 3,5-Tonnen-Grenze deutlich. Deshalb müssen diese Transportgüter gesichert und festgezurrt auf die Reise gehen. Die meisten Hersteller bieten neben den geeigneten Befestigungspunkten im Koffer- oder Laderaum Netzsysteme, Kofferraumtraversen aus stabilem Aluminium, Spanngurte und Trennwände an, Die helfen nicht nur, wertvolles Gepäck zu schützen, sondern vor allem die Passagiere vor unnötigen Verletzungen zu bewahren, wenn es zu einem Unfall kommt.
Denn schon beim plötzlichen Bremsen können lose verstaute Mitnehmsel nach vorne rutschen. Nicht selten, so der TÜV, geraten Gegenstände dabei in den Fußraum des Fahrers und blockieren das Bremspedal. Natürlich betrifft all dies auch den privaten Autofahrer. Geschäftsreisende oder Handwerker jedoch sind im Vergleich zu diesem weitaus häufiger unterwegs und werden von den gesetzlichen Vorschriften explizit zum richtigen Verhalten aufgefordert. Aber bei Kontrollen der Polizei, bei denen die Sicherheit der Ladung überprüft wird, sind in letzter Zeit immer häufiger auch Kleintransporter oder Kombis zu sehen. Michael Kirchberger/mid mid/mk
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Bei einem Frontalaufprall von 50 km/ bekommt zum Beispiel ein ungesichertes 0,3 Kilogramm schweres Handy die Wucht von 29 Kilogramm.

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