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Führerscheinverlust - Was tun?

26 Februar, 2016

Beim Führerscheinverlust gilt es schnell zu handeln. Ein Ersatz ist umgehend zu beschaffen, denn das

Dokument muss während der Fahrt immer mitgeführt werden, erklärt der ADAC. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld. Ein Ersatzführerschein kostet mit der eidesstattlichen Versicherung rund 65 Euro.

Verliert ein Autofahrer seinen Führerschein, muss er einen Antrag auf Neuausstellung bei der Führerscheinstelle seines Wohnorts stellen. Dort ist neben dem Reise- oder Personalausweis ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen. Manchmal wird eine Karteikartenabschrift erforderlich, wenn der verlorene Führerschein an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde. Die Behörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins verlangen.
Für die Zwischenzeit kann dem Autofahrer kostenpflichtig ein „Übergangsführerschein“ für Fahrten im Inland ausgestellt werden, der nur in Kombination mit dem Personalausweis Gültigkeit hat. Auch hier gilt eine Mitführpflicht. Wer schnell – z.B. für Fahrten im Ausland – Ersatz in Form des Scheckkartenführerscheins benötigt, kann diesen gegen einen Zuschlag als Expressausstellung bestellen.

Taucht der verloren geglaubte Führerschein wieder auf, ist die Führerscheinstelle unverzüglich zu informieren.

Wurde der Führerschein gestohlen, muss dies bei einer Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stellt eine sogenannte Diebstahlbescheinigung aus. Damit kann der neue Ausweis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Gebühr dafür beträgt etwa 35 Euro. ampnet/nic

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