Aktuelle Auto News
 



Vandalismusschäden - Das sagt die Versicherung

02 Februar, 2016

Kaputte Scheiben, tiefe Kratzer im Lack oder zerstochene Reifen: Vandalismusschäden sind der Albtraum vieler Autofahrer. Doch wer kommt eigentlich für den entstandenen Schaden auf? Die

Art des Schadens entscheidet darüber, ob die Voll- oder Teilkasko-Police aufkommt. Bei Glasschäden beispielsweise kommt in der Regel die Teilkasko auf. Die Vollkasko-Versicherung deckt selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug ab. Wer nur eine Haftpflicht-Police hat, geht leer aus. "Vandalismus stellt eine Straftat dar, daher sollte der Schaden unbedingt der Polizei gemeldet werden", rät Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Wird der Täter ermittelt, fordert der Versicherer ihn zur Erstattung der Schadensumme auf. Bei erfolgreichem Regress entgehen Vollkasko-Versicherte in der Regel einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse, erklärt der Experte: "Der Versicherte selbst kann beim Täter seine Selbstbeteiligung sowie den Nutzungs-Ausfallschaden geltend machen." Was bleibt und die betroffenen Autofahrer nervt, das ist ganze Arbeit und der unnötige Zeitaufwand, bis der Schaden endlich behoben ist. mid/rlo
Bildquelle: GDV, Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Stellen Autofahrer Schäden an ihrem Fahrzeug fest, den andere mutmaßlich absichtlich verursacht haben, sollten sie sofort die Polizei verständigen.

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights