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Falsche Bereifung - Strafe, Bußgeld

22 November, 2015

Wann genau liegt eine falsche Bereifung vor und wie ist die Strafe bzw. wie hoch ist das Bußgeld? Alle Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Reif- oder Eisglätte Winterreifen aufziehen.

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Als Winterreifen gelten:
Alle M+S Reifen, auch Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) fallen laut StVO gemäß Paragraph 2 Absatz 3a darunter.

Gefahrenerhöhung durch falsche Bereifung:
Eine Gefahrerhöhung durch den Betrieb eines nur mit Sommerreifen bestückten Pkw liegt nur vor, wenn bei durchgehend herrschenden winterlichen Straßenverhältnissen der Pkw längerfristig oder für längere Fahrten benutzt wird.
Die Verpflichtung, Winterreifen zu benutzen, orientiert sich an dem konkreten Tag der Nutzung des Pkw und an den in der konkreten Verkehrssituation herrschenden Witterungs- und Straßenverhältnissen.
Amtsgericht Mannheim, Az.: 3 C 308/14, jlp

Die Strafe bei falscher Bereifung:
Bei winterlichen Straßenverhältnissen
mit Sommerreifen gefahren: 1 Punkt und 60 Euro Bußgeld
mit Behinderung und Gefährdung: 1 Punkt 80 bis 100 Euro
kommt es zu einem Verkehrsunfall: 1 Punkt 120 Euro

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