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Vorgetäuschte Fahrzeugreparatur

11 Oktober, 2015

Reicht der Versicherungsnehmer eine Rechnung für eine tatsächlich nicht durchgeführte Fahrzeugreparatur

seines kaskoversichertem Wohnmobils ein, dann liegt regelmäßig Arglist vor. Die Kaskoversicherung ist nicht verpflichtet den Schaden zu bezahlen. Dies auch dann nicht, wenn eine Abrechnung in gleicher Höhe auf Basis eines von der Versicherungsgesellschaft eingeholten Gutachtens möglich war. jlp

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 20 U 171/13

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