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CO 2 - Emissionshandels-Zuteilungsgesetz 2012

13 August, 2007

Das Gesetz regelt die Grundlagen f?r die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels in Deutschland.

Startschuss f?r die zweite Handelsperiode des Emissionshandels Zuteilungsgesetz 2012 tritt in Kraft

Das am 22. Juni 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossene Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) tritt am Samstag, 11.08.2007, in Kraft. Das Gesetz regelt die Grundlagen f?r die zweite Handelsperiode des CO2-Emissionshandels in Deutschland. Zus?tzlich wird in der kommenden Woche eine Verordnung in Kraft treten, die weitere Details f?r das Zuteilungsverfahren regelt.

Das ZuG 2012 legt ein ambitioniertes Ziel f?r die CO2-Reduktionen f?r 2008 bis 2012 fest, schafft die Rahmenbedingungen f?r den Einstieg in die Auktionierung und regelt die kostenlose Zuteilung ?berwiegend auf Basis von festen Emissionswerten f?r die Herstellung von Produkten mit den effizientesten Techniken (Benchmarking).

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: ?Wir haben mit diesem Gesetz den Emissionshandel in Deutschland zu einem schlagkr?ftigen Instrument f?r den Klimaschutz gemacht. Vor allem im Energiesektor wirken nun sehr starke Anreize zur Modernisierung und zum Ersatz von alten Anlagen durch neue hocheffiziente Kraftwerke. Im europ?ischen Vergleich setzen wir Ma?st?be beim Einstieg in die Versteigerung. Die Politik hat ihre Hausaufgaben gemacht - nun sind die Unternehmen gefragt, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.?

Die Zuteilungsmenge f?r 2008 bis 2012 liegt etwa 37 Millionen Tonnen pro Jahr unter dem aktuellen Emissionsniveau der emissionshandelspflichtigen Anlagen. Dies entspricht einer effektiven K?rzung der Emissionsmenge um rund acht Prozent. Gegen?ber dem ersten Allokationsplan betr?gt die Reduktion der Zuteilungsmenge sogar 57 Millionen Tonnen pro Jahr.

Die Zuteilung f?r Energieanlagen wird auf ein Benchmarking- System umgestellt, das effiziente Anlagen belohnt und veraltete Technik belastet. Der Modernisierungsprozess in der deutschen Energiewirtschaft wird dadurch nachdr?cklich beschleunigt. Vom produzierenden Gewerbe werden weniger Minderungsleistungen als von der Energiewirtschaft verlangt. Diese differenzierte Behandlung der Branchen ber?cksichtigt die unterschiedliche Wettbewerbs?situation und Minderungspotentiale. Zudem werden kleine Emittenten mit weniger als 25.000 Tonnen CO2 pro Jahr von Minderungsbeitr?gen ganz freigestellt.

Etwa ein Zehntel der gesamten Zuteilungsmenge, n?mlich 40 Millionen Berechtigungen pro Jahr, wird nicht mehr gratis verteilt, sondern verkauft. Deutschland wird damit EU-weit die gr??te An-zahl an Emissionsberechtigungen versteigern. So werden in Zukunft Zusatzgewinne abgesch?pft, die vor allem Energievorsorgungsunternehmen durch die Einpreisung des Wertes der kostenlos zugeteilten Zertifikate in den Strompreis derzeit erzielen. Die Nettomehreinnahmen f?r den Bund werden f?r nationale und internationale Klimaschutzma?nahmen und f?r die F?rderung der Er-neuerbaren Energien im W?rmebereich eingesetzt.

F?r die Nutzung der beiden projektbezogenen Kyoto-Mechanismen JI und CDM werden gro?z?gi-ge Rahmenbedingungen geschaffen. Insgesamt k?nnen deutsche Unternehmen pro Jahr 90 Milli-onen Emissionsgutschriften aus kosteng?nstigen Klimaschutzprojekten im Ausland nutzen und zugleich zum dringend notwendigen Transfer von Technologie und Know-How in Entwicklungs- und Schwellenl?nder beitragen.

Bis zum Beginn der Zuteilungsperiode am 1. Januar 2008 wird nun das Zuteilungsverfahren f?r die betroffenen Anlagen durchgef?hrt. Hierzu m?ssen die Anlagenbetreiber bis Mitte November einen Zuteilungsantrag bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundes-amt stellen. Bei mehr als 60 Prozent der betroffenen Anlagen sind f?r die Zuteilung allerdings nur Daten notwendig, die die DEHSt bereits erhoben hat. Dies reduziert die Kosten f?r die Betreiber und den Verwaltungsaufwand der Beh?rde. www.bmu.de

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