Radwegbenutzung: Müssen Radfahrer den Radweg benutzen?
17 Juli, 2015
Besteht für Fahrradfahrer eine Pflicht zur Radwegbenutzung? Viele Biker fahren trotz eines vorhandenen Radwegs auf der Straße, ist das eigentlich erlaubt?
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mid Düsseldorf - Autofahrer gegen Radfahrer: In diesem ungleichen Duell auf deutschen Straßen steckt seit jeher reichlich Konflikt-Potenzial. Vor allem die Tatsache, dass viele Biker trotz eines vorhandenen Radwegs auf der Straße fahren, erbost so manchen Autofahrer. Sie hupen und verweisen mit eindeutigen Drohgebärden auf den Radweg.
Doch wie ist das eigentlich rechtlich geregelt?
Müssen Radler wirklich immer den Radweg benutzen?
"Wenn keine Verkehrsschilder am Wegrand stehen, dürfen Radfahrer seit 2010 auch auf der Straße fahren - selbst wenn es einen Radweg gibt", erklärt Karl Walter, der Verkehrsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung in Wiesbaden.
Das sollten Autofahrer wissen: Vor fünf Jahren hob das Bundesverwaltungsgericht die generelle Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf. Die Ausnahme: unübersichtliche Stellen oder sonstige Straßenverhältnisse, durch die Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten können. Und an diesen Stellen dürfen die Kommunen weiterhin die runden blauen Schilder mit abgebildeten Rädern aufstellen. Diese Schilder verpflichten Radfahrer dazu, den Radweg zu nutzen. Halten sie sich nicht daran, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.
Experten raten jedoch dazu, immer den Radweg zu benutzen. "In Ausnahmefällen wie etwa bei zugeparkten oder durch Glasscherben verschmutzten Radwegen kann es jedoch auf der Straße ungefährlicher sein", so Karl Walter. Dann aber sollten die Radfahrer schon aus Eigeninteresse besonders vor- und umsichtig fahren. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Radler müssen nicht generell auf vorhandenen Radwegen fahren. Stellt die Kommune aber eines der runden blauen Schilder mit abgebildetem Fahrrad auf, ist die Straße für Radler tabu.
Ähnliche Berichte zum Thema Radwegbenutzung:
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Das sollten Autofahrer wissen: Vor fünf Jahren hob das Bundesverwaltungsgericht die generelle Pflicht zur Benutzung von Radwegen auf. Die Ausnahme: unübersichtliche Stellen oder sonstige Straßenverhältnisse, durch die Verkehrsteilnehmer in Gefahr geraten können. Und an diesen Stellen dürfen die Kommunen weiterhin die runden blauen Schilder mit abgebildeten Rädern aufstellen. Diese Schilder verpflichten Radfahrer dazu, den Radweg zu nutzen. Halten sie sich nicht daran, müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen.
Experten raten jedoch dazu, immer den Radweg zu benutzen. "In Ausnahmefällen wie etwa bei zugeparkten oder durch Glasscherben verschmutzten Radwegen kann es jedoch auf der Straße ungefährlicher sein", so Karl Walter. Dann aber sollten die Radfahrer schon aus Eigeninteresse besonders vor- und umsichtig fahren. mid/rlo
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