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Autofahrer aufgepasst: Bußgelder kennen keine Grenzen

17 Juli, 2015

Bußgelder können seit 01. Mai 2015 auch grenzüberschreitend vollstreckt werden, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig über die Verkehrsregeln in ihrem Urlaubsland informieren.

Die Zeiten, in denen deutsche Autofahrer bei Verkehrsverstößen im Ausland mit einem blauen Auge davon gekommen sind, gehören im vereinigten Europa der Vergangenheit an. Seit Mai 2015 dürfen EU-Staaten die Daten der Autohalter bei Verkehrsverstößen untereinander austauschen. Dadurch können Bußgelder jetzt auch grenzüberschreitend vollstreckt werden.
"Reisende sollten sich frühzeitig über die Verkehrsregeln in ihrem Urlaubsland informieren. Wenn man auf dem Weg dorthin durch andere Länder fährt, sollte man auch dort die Regeln kennen sowie sein Fahrverhalten entsprechend anpassen" rät Versicherungsexperte Frank Bärnhof von CosmosDirekt. So lassen sich hohe Bußgelder ganz einfach vermeiden.
Und was ist, wenn trotz aller Vorsicht nach dem Auslandsaufenthalt doch ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert?
Dann können Betroffene unter Umständen Einspruch einlegen. Dies sollte aber gut überlegt sein, denn der Einspruch stoppt nicht das Verfahren. "Nur wenn man nichts mit dem Verkehrsverstoß zu tun hat, aber als Fahrzeughalter angeschrieben wird, kann man über einen Einspruch nachdenken", so Frank Bärnhof. In diesem Fall sollte dann der Rat eines Anwalts hinzugezogen werden. Ansonsten empfiehlt es sich, den Bußgeldbescheid möglichst schnell zu begleichen, damit sich die Strafe nicht erhöht. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Düsseldorf - Erteilte Bußgelder nur zu zahlen, wenn die deutsche Polizei das Knöllchen geschrieben hat, ist in der EU jetzt kaum noch möglich. Denn seit Mai 2015 tauschen die EU-Staaten bei Verkehrsverstößen die Daten der "Sünder" untereinander aus.

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